Rechtsprechung zu § 19 BetrVG
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BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer am 11. März 2002 durchgeführten Betriebsratswahl.
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BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
Anfechtung einer Betriebsratswahl
Gründe: A. Die Beteiligten streiten im Rahmen der Anfechtung der Betriebsratswahlen in der Niederlassung K/ L und in der Betriebsstätte L darüber, ob die Betriebsstätten zusammen einen einheitlichen Betrieb bilden und deshalb nur ein Betriebsrat hätte gewählt werden dürfen.
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BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
1. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung ist in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich nicht begrenzt.
2. Jedenfalls bei gerichtlichen Entscheidungen mit Dauerwirkung wirkt die materielle Rechtskraft aber nur solange, wie sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.
3. Eine solche wesentliche Änderung lag hinsichtlich der Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung in der Aufnahme der von der Rechtsprechung entwickelten maßgeblichen Kriterien in den Willen des Gesetzgebers durch die Ratifizierung des Staatsvertrages mit der DDR über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.
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BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs. 1 BSHG bei der Wahl des Betriebsrats
1. Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs. 1 BSHG bei einem Dritten in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, sind nicht nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
2. Sie sind aber im Betrieb des Arbeitgebers nur wahlberechtigt, wenn sie nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Tätigkeit dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes dienen und nicht selbst Gegenstand des Betriebszwecks sind.
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BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07
Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Betriebsratsfähigkeit der von der Arbeitgeberin betriebenen Einzelhandelsfilialen und über die Rechtswirksamkeit der für alle Filialen gemeinsam durchgeführten Betriebsratswahl vom 10. August 2005.
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BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07
Aufsichtsratswahl - Statusverfahren
Bei einem Streit zwischen einem Unternehmen und dem Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat, ob bei einer bislang aufsichtsratslosen GmbH nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes ein Aufsichtsrat zu bilden ist, muss vor der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer ein Statusverfahren nach § 27 EGAktG, § 98 Abs. 1 AktG vor dem dafür allein zuständigen Landgericht durchgeführt werden. Eine zuvor vorgenommene Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer ist nichtig.
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BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
Das rechtliche Interesse für den Antrag eines einzelnen Arbeitgebers, die tarifliche Unzuständigkeit einer Gewerkschaft festzustellen, setzt voraus, dass die Gewerkschaft gegenüber dem Antragsteller Befugnisse wahrnimmt oder wahrzunehmen beabsichtigt, für die es ihrer Tarifzuständigkeit bedarf.
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BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen. Diese nach Wortsinn, Entstehungsgeschichte und Teleologie gebotene Auslegung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
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BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 177/05
Konzernkündigungsschutz
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
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BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05
Konzernkündigungsschutz
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
