Rechtsprechung zu § 23 BetrVG
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BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

In Betrieben und Dienststellen, in denen in der Regel mehr als 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Das gilt auch bei vorübergehender Verhinderung des nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogenen stellvertretenden Mitglieds.

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BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit Zugangskontrollsystem

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer anweist, sich in einem Kundenbetrieb der dort eingerichteten biometrischen Zugangskontrolle (Fingerabdruckerfassung) zu unterziehen.

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BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.

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BAG, 02.06.2008 - 3 AZB 24/08

Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren

Gründe: I. Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.

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BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Unterlassung bestimmter personeller Einzelmaßnahmen.

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BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

Streik um Tarifsozialplan

1. Ein Arbeitgeberverband kann firmenbezogene Verbandstarifverträge schließen, mit denen die Nachteile aus konkreten Betriebsänderungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Für den Abschluss solcher Tarifverträge kann eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen.

2. Eine gerichtliche Kontrolle des Umfangs von Streikforderungen, die auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sind, ist mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.

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BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

Mitbestimmung bei Dienstreisen

Bei der Anordnung einer Dienstreise, während derer der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen zu erbringen hat, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG zu.

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BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht bei der Änderung des Schichtbeginns.

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BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Berechtigung eines Ordnungsgelds.

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BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

1. Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen.

2. Der Betriebsrat muß sein Auskunftsbegehren nach Art und Umfang konkretisieren. Ist dies wegen der großen Zahl freier Mitarbeiter und der Vielfalt von Beschäftigungsmodalitäten unmöglich, kann er zunächst eine Gesamtübersicht zu einem von ihm bestimmten Stichtag verlangen.

3. Der prozeßökonomische Grundsatz, wonach einer Feststellungsklage regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, soweit eine Leistungsklage möglich wäre, läßt sich nicht ohne weiteres auf Beschlußverfahren übertragen, in denen es um die Klärung von Mitwirkungs- und Auskunftsansprüchen des Betriebsrats geht.

BetrVG § 80 Abs. 2; ZPO § 256

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