Rechtsprechung zu § 23 BetrVG
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BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Die zur Abdeckung eines betrieblichen Mehrbedarfs mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vereinbarte befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist regelmäßig eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.
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BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen. Diese nach Wortsinn, Entstehungsgeschichte und Teleologie gebotene Auslegung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
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BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft
Eine Gewerkschaft ist i. S. v. § 17 Abs. 4 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als Mitglied angehört und dieser nach der Satzung nicht offensichtlich zu Unrecht als Mitglied aufgenommen wurde. Die Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft für den Betrieb oder das Unternehmen des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.
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BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03
Nutzung des Intranet durch Betriebsrat
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf haben, Informationen und Beiträge in einem vom Arbeitgeber im Betrieb eingerichteten Intranet zu veröffentlichen.
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BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in Abweichung von einem Jahresschichtplan eine oder mehrere Schichten ersatzlos streichen will.
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BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 34/01
Umfang einer Lehrverpflichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Umfang der Regellehrverpflichtung des Klägers.
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BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit. Sie dient dagegen nicht dem Schutz vor einer erhöhten Arbeitsbelastung, die darauf beruht, daß andere nach einem Jahresschichtplan für eine bestimmte Wochenschicht eingeplante Arbeitnehmer im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für die Ableistung der Schicht nicht zur Verfügung stehen.
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BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats
Das Restmandat eines Betriebsrats setzt einen die Stillegung eines Betriebs überdauernden Regelungsbedarf voraus. Fehlt es daran, endet mit der tatsächlichen Stillegung des Betriebs und der darauf bezogenen Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Betriebsparteien.
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BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen
1. In einem Tarifvertrag können dem Gesamtbetriebsrat von § 50 BetrVG 1972 abweichende Zuständigkeiten nicht eingeräumt werden.
2. Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat im Firmen-Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen, abgeschlossen am 17. Mai 1971 zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und HVB/ DAG, ist mit § 50 BetrVG 1972 unvereinbar.
ArbGG § 83 Abs. 3 i. V. m. § 90 Abs. 2; BetrVG § 50; (Firmen-) Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen, abgeschlossen am 17. Mai 1971 zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen und HVB/ DAG
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BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
