Rechtsprechung zu § 24 BetrVG
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BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04
Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer
Der ordentlich gekündigte Arbeitnehmer bleibt für die Wahl des Betriebsrats nach § 8 Abs. 1 BetrVG wählbar, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratswahl nach Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt und der gekündigte Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt wird.
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BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Wird ein von zwei Unternehmen geführter Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst, weil eines der beiden Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit einstellt, führt dies grundsätzlich nicht zur Beendigung der Amtszeit das für den Gemeinschaftsbetrieb gewählten Betriebsrats. Dieser nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer des anderen Unternehmens weiterhin die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehenden Rechte und Pflichten wahr. Das gilt auch, wenn nur noch eines von sieben Betriebsratsmitgliedern im Amt ist.
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BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01
Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags
Der Antrag des Arbeitgebers nach § 103 Abs. 2 BetrVG auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wird unzulässig, wenn während des laufenden Beschlußverfahrens das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsratsmitglied beendet wird (Aufgabe von BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/ 76 - BAGE 29, 7).
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BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00
Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit
Das andernfalls auf Grund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist.
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BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. Bei Erschöpfung der Liste ist das ersatzweise freizustellende Mitglied im Wege der Mehrheitswahl zu wählen.
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BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen
§ 103 BetrVG ist auf die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds kraft Direktionsrechts von einem Unternehmensbetrieb in einen anderen nicht analog anzuwenden.
