Rechtsprechung zu § 26 BetrVG
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BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats
1. Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten zur Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das Beschlußverfahren bislang ungeklärte Rechtsfragen zum Gegenstand hat und die Rechtsauffassung des Betriebsrats vertretbar ist.
2. Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch bei der schriftlichen Mitteilung an den Arbeitgeber über die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu personellen Einzelmaßnahmen i. S. v. § 99 BetrVG, die den Betriebsratsvorsitzenden selbst betreffen.
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BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
1. Einem Arbeitnehmer soll auch dann im Sinne von § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG idF des Gesetzes vom 25. September 1996 (BGBl. I S 1476) gekündigt werden, wenn die Kündigung im Interessenausgleich von dem Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a BGB abhängig gemacht wird.
2. Eine Einigungsstellensitzung muß vor Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung nicht in jedem Falle unterbrochen werden, um eine Beschlußfassung des Betriebsrats mit den in der Sitzung der Einigungsstelle nicht anwesenden Betriebsratsmitgliedern herbeizuführen. Auch ohne Unterbrechung ist ein Handeln des Betriebsratsvorsitzenden im Rahmen der vom Betriebsrat gefaßten Beschlüsse (§ 26 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) möglich.
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BAG, 18.04.2007 - 7 ABR 30/06
Europäischer Betriebsrat - Entsendung - Zuständigkeit
Die Bestellung der inländischen Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz des herrschenden Unternehmens im Ausland nach § 18 Abs. 2, § 23 Abs. 3 Buchst. a EBRG ist eine Angelegenheit des Gesamtbetriebsrats iSv. § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Bestellung ist das Arbeitsgericht örtlich und international zuständig, in dessen Bezirk das nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größte Unternehmen, bei dem ein Gesamtbetriebsrat gebildet ist, seinen Sitz hat.
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BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04
Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Die Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder während der laufenden Amtszeit des Betriebsrats erfordert die Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder, wenn die ursprüngliche Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt ist. Einer vorherigen Abberufung der bisher Freigestellten bedarf es dazu nicht.
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BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04
Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden
Beschließt der Betriebsrat während seiner Amtszeit, einen nach § 28 BetrVG gebildeteten Ausschuss, dessen Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurden, um ein zusätzliches Mitglied zu erweitern, sind sämtliche Ausschussmitglieder neu zu wählen.
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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03
Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder
Die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses werden nach § 51 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in der Fassung vom 23. Juli 2001 vom Gesamtbetriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fassung der Normen beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers.
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BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats
In einer Geschäftsordnung des Betriebsrats kann nicht bestimmt werden, dass der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter geborene Mitglieder von Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG sind. Alle Mitglieder von Ausschüssen des Betriebsrats nach § 28 Abs. 1 BetrVG müssen gewählt werden.
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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
1. Der Betriebsrat entscheidet über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG durch Geschäftsführungsbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit nach § 33 Abs. 1 BetrVG.
2. Die Verhältniswahl ist kein allgemeines Prinzip der Betriebsverfassung. Sie ist auch nicht aus Gründen des Minderheitenschutzes bei der Entscheidung des Betriebsrats über die Entsendung von Mitgliedern in den Gesamtbetriebsrat geboten.
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BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06
Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung
Der Betriebsrat kann durch eine nachträgliche Beschlussfassung eine von dem Betriebsratsvorsitzenden zuvor ohne Rechtsgrundlage im Namen des Betriebsrats getroffene Vereinbarung genehmigen.
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BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05
Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen - Kostenfreistellungsanspruch gegenüber dem herrschenden Unternehmen
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats für einen Konzern der sog. "S-Gruppe" mit dem zu 9) beteiligten Kaufmann D als herrschendem Unternehmen.
