Rechtsprechung zu § 27 BetrVG
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BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

1. In Tarifverträgen, die nach § 47 Abs. 4 BetrVG die Bildung eines verkleinerten Gesamtbetriebsrats vorsehen, darf einer nach regionalen Gesichtspunkten zusammengefassten Versammlung der Betriebsräte (Entsendungskörper) die Entscheidung über die in den Gesamtbetriebsrat zu entsendenden Betriebsratsmitglieder übertragen werden.

2. Beschlüsse über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 BetrVG werden nach § 33 Abs. 1 BetrVG mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

3. Das gilt auch für die Entsendung durch einen nach regionalen Gesichtspunkten gebildeten Entsendungskörper. Die entsprechende tarifliche Regelung muss deshalb für die Entsendungsbeschlüsse nicht zwingend die Verhältniswahl vorschreiben. Die Verhältniswahl ist nicht nach Art. 9 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bei allen Entscheidungen des Betriebsrats zwingend geboten.

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BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision nur noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

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BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, für zwei Betriebsratsmitglieder an ihren Arbeitsplätzen in den Verkaufsstellen B und N für die vorhandenen Telefone Amtsleitungen freizuschalten.

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BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.

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BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

Scheidet ein im Wege der Verhältniswahl freigestelltes Betriebsratsmitglied aus der Freistellung aus, so rückt ein Betriebsratsmitglied aus derselben Vorschlagsliste nach. Ist die Liste erschöpft, so wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt.

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BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.

2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber einem anderen Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung überlassen und in dessen Betrieb eingegliedert, bleibt er gemäß § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar, wenn ein in Deutschland ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer an den Inhaber eines im Ausland liegenden Betriebs verleiht.

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