Rechtsprechung zu § 30 BetrVG
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BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.

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BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05

Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung

Tatbestand: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit ihrer Teilnahme an einem von der Gewerkschaft ver. di initiierten "A".

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