Rechtsprechung zu § 37 BetrVG
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BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung der Klägerin als freigestelltes Personalratsmitglied in der Zeit von Januar bis Mai 2002.

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BAG, 08.03.2000 - 7 AZR 136/99

Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

Tatbestand: Die Parteien streiten über den Vergütungsanspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds anläßlich der Teilnahme einer auswärtigen Betriebsräteversammlung.

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BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob es sich bei dem Unfall der Klägerin am 1. Dezember 1995 um einen Arbeitsunfall handelte.

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BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; Kostenübernahme durch die Dienststelle.

1. Die Arbeitnehmervertreter im Personalrat müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen; der dahingehende Schulungsbedarf eines neu gewählten Personalratsmitgliedes ist daher anzuerkennen, wenn und soweit die entsprechenden Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt worden sind.

2. Vermittelt eine Schulungsveranstaltung nur teilweise für die Personalratstätigkeit erforderliche Inhalte, so sind die Kosten anteilig von der Dienststelle zu übernehmen.

BPersVG §§ 44, 46

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BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

Streikteilnahme während Freizeit

Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert sich der Lohnanspruch nicht.

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BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Abs. 1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.

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BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02

Befristung einer erhöhten Arbeitszeit

Das Gebot der unentgeltlichen Amtsführung nach § 48 Abs. 1 HmbPersVG (Juris PersVG HA 1972) steht der befristeten Arbeitszeiterhöhung eines teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglieds auch dann nicht entgegen, wenn es im Rahmen der erhöhten Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Personalrats gegen ein entsprechendes Entgelt beschäftigt wird.

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BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erstreckt sich auch auf die Gewährung von sog. Bildungsurlaub nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder. Es betrifft auch insoweit lediglich die Aufstellung allgemeiner Freistellungsgrundsätze und eines Freistellungsplans und ggf. die Festsetzung der zeitlichen Lage der Arbeitsfreistellung im Einzelfall.

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BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

Der Betriebsrat bleibt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.

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BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zulage unter dem Vorbehalt der Anrechnung gewährt, ohne dass die Anrechnungsgründe näher bestimmt sind, führt dies nicht zur Unwirksamkeit nach § 308 Nr. 4 BGB. Eine solche Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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