Rechtsprechung zu § 37 BetrVG
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BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 378/06
Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Heimzulage.
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BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 377/06
Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Heimzulage.
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76
BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 376/06
Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Heimzulage.
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BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 375/06
Heimzulage - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Heimzulage.
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BVerwG, 11.07.2006 - 6 PB 8.06
Spezialschulungen für Personalratsmitglieder.
Spezialschulungen liegen auch schon dann vor, wenn in bestimmten für die Personalratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfeldern Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und erweiterung dienen.
BPersVG § 46
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76
BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 565/04
Arbeitsentgelt, angemessene Vergütung - Zwischenfeststellungsklage
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der geschuldeten Arbeitsvergütung.
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BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten Dienstbehörde; Trennungsübernachtungsgeld; Steuern und Sozialabgaben.
Müssen freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats, die am Sitz der obersten Dienstbehörde eine zweite Unterkunft genommen haben, für das ihnen bewilligte Trennungsübernachtungsgeld Steuern und Sozialabgaben entrichten, so ist die Dienststelle zum Ausgleich der dadurch entstandenen Mehrbelastung verpflichtet.
BPersVG §§ 8, 44
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BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.
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BVerwG, 26.03.2003 - 6 P 11.02
Gründe: I. Der Antragsteller zu 2 wurde bei den Personalratswahlen im Mai 1996 erstmals zum Mitglied des Antragstellers zu 1 gewählt. In seiner Sitzung vom 3. September 1997 fasste der Antragsteller zu 1 den Beschluss, den Antragsteller zu 2 zum Seminar S 104/ 97 "Bundespersonalvertretungsrecht I: ...
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BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 11.02
Gründe: I. Der Antragsteller zu 2 wurde bei den Personalratswahlen im Mai 1996 erstmals zum Mitglied des Antragstellers zu 1 gewählt. In seiner Sitzung vom 3. September 1997 fasste der Antragsteller zu 1 den Beschluss, den Antragsteller zu 2 zum Seminar S 104/ 97 "Bundespersonalvertretungsrecht I: ...
