Rechtsprechung zu § 38 BetrVG
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BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 15. Februar 2002 in der Betriebsstätte H der Arbeitgeberin durchgeführten Betriebsratswahl.
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BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
Scheidet ein im Wege der Verhältniswahl freigestelltes Betriebsratsmitglied aus der Freistellung aus, so rückt ein Betriebsratsmitglied aus derselben Vorschlagsliste nach. Ist die Liste erschöpft, so wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt.
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BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06
Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht
Ein freigestelltes Personalratsmitglied hat einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit nach § 48a BAT, wenn er ohne die Freistellung auf Grund seiner Arbeitsleistung einen Zusatzurlaubsanspruch erworben hätte.
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BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung.
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BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 25. April 2002 im Betrieb des Antragstellers durchgeführten Betriebsratswahl.
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BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung der Klägerin.
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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl vom 29./ 30. April 2002, aus der der zu 2) beteiligte Betriebsrat hervorging.
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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03
Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder
Die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses werden nach § 51 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in der Fassung vom 23. Juli 2001 vom Gesamtbetriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fassung der Normen beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers.
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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03
Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz
1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.
2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.
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BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02
Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Dauer des tariflichen Jahresurlaubs ab dem Jahre 2000. Der Kläger ist bei der Beklagten als Feuerwehrmann beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit die Vorschriften des Manteltarifvertrages für die Chemische ...
