Rechtsprechung zu § 41 BetrVG
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BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

Die Verwendung des Troncaufkommens einer Spielbank in Schleswig-Holstein zur Begleichung von Sachmittelkosten des Betriebsrats verstößt gegen das Umlageverbot in § 41 BetrVG und ist deshalb unzulässig.

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BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

1. Legt der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Einzelnen und unter Beifügung von Unterlagen dar, ist ein pauschales Bestreiten mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber unbeachtlich.

2. Werden die jeweiligen Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Spielbank auf Grund tariflicher Regelungen aus zwei unterschiedlichen Anteilen des Tronc vergütet, handelt es sich bei der Zuordnung dieser Tätigkeiten zu einem der Troncanteile um Rechtsanwendung, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 unterliegt.

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BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechten eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Betriebsrat besitzt hierfür nicht die erforderliche Vermögens- und Rechtsfähigkeit.

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BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

Der Betriebsrat bleibt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.

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