Rechtsprechung zu § 45 BetrVG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
2
von
2
BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers
Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht.
2
von
2
von
2
BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen. Diese nach Wortsinn, Entstehungsgeschichte und Teleologie gebotene Auslegung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
