Rechtsprechung zu § 45 BetrVG
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BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00

Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers

Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht.

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BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

Gewerkschaften im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nur tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen. Diese nach Wortsinn, Entstehungsgeschichte und Teleologie gebotene Auslegung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

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