Rechtsprechung zu § 5 BetrVG
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BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß
1. Ein Arbeitgeber kann auf den betriebsverfassungsrechtlichen Tendenzschutz jedenfalls dann verzichten, wenn dieser sich aus einer karitativen oder erzieherischen Zwecksetzung ergibt.
2. Bei der Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl beschäftigter Arbeitnehmer sind auch Personen zu berücksichtigen, die im Rahmen eines als "Hilfe zur Arbeit" abgeschlossenen Arbeitsvertrages gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG beschäftigt werden, wenn ihre Tätigkeit dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes dient. Diese Voraussetzungen können auch bei der Beschäftigung durch eine gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft erfüllt sein.
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BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehinderte, die an Maßnahmen zur Rehabilitation in einem privatwirtschaftlichen Berufsbildungswerk teilnehmen, sind bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt.
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BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung
Der Betriebsrat hat nach § 98 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber generell eine nach § 29 Abs. 2 BBiG verkürzte Ausbildung vorsehen will.
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BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00
Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität
Unterfällt ein Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoffenster und -türen in Sachsen-Anhalt sowohl infolge der Allgemeinverbindlichkeit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) als auch infolge Verbandsmitgliedschaft dem Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996, so wird dieser Manteltarifvertrag durch den spezielleren VTV verdrängt.
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BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 450/07
Auszubildendenvertreter - Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis des Klägers nach § 78a BetrVG ein Arbeitsverhältnis ...
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BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05
Gründe: I Der Antragsteller und der Beteiligte streiten darum, ob die Besetzung der vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ausgeschriebenen Stelle der kaufmännischen Leitung für das Kopf- und Hautzentrum des Klinikums mitbestimmungspflichtig ist.
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BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04
Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über die Bandbreiten der Gehälter von außertariflichen Angestellten.
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BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
1. Der Normzweck eines Sozialplans wird nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht nur durch einen Ausgleich, sondern schon durch die Milderung der den Arbeitnehmern auf Grund der Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile erreicht.
2. Hat der Betriebsrat den Spruch der Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans mit der Begründung angefochten, dessen Gesamtvolumen sei zu gering, muss er darlegen, dass der Sozialplan seinen gesetzlichen Zweck nicht erfüllt, weil er nicht einmal eine substantielle Milderung der Nachteile vorsieht.
3. Ein Ermessensfehler der Einigungsstelle liegt auch bei Unterschreitung der Grenze des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht vor, wenn andernfalls das Sozialplanvolumen für das Unternehmen wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. In diesem Zusammenhang kann es auf die Möglichkeit eines sog. Berechnungsdurchgriffs auf Konzernobergesellschaften ankommen.
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BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Abs. 1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
