Rechtsprechung zu § 55 BetrVG
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BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

Sind mehrere Gesellschafter an mehreren Unternehmen paritätisch beteiligt, so dass sie die Gemeinschaftsunternehmen nur gemeinsam iSd. §§ 15 ff. AktG beherrschen können, kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats bei der gesamten Unternehmensgruppe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG iVm. § 18 Abs. 1 AktG nicht in Betracht. Denn die Gemeinschaftsunternehmen bilden jeweils im Verhältnis zu jedem Gesellschafter als herrschendem Unternehmen einen Konzern (mehrfache Konzernbildung). Damit kann grundsätzlich nur bei jedem der herrschenden Unternehmen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.

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BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der zu 3) beteiligte Konzernbetriebsrat wirksam errichtet worden ist.

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BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.

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