Rechtsprechung zu § 57 BetrVG
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BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung

1. § 15 Nr. 5 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz vom 6. August 1996 setzt jedenfalls bei der ordentlichen Arbeitgeberkündigung die Zustimmung des Betriebsrats voraus.

2. Diese Regelung und der tariflich für den Konfliktfall vorgesehene direkte Zugang zu den Gerichten für Arbeitssachen unter Umgehung der Einigungsstelle sind zulässig und verstoßen weder gegen Art 12 Abs. 1 noch gegen Art 14 Abs. 1 GG.

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