Rechtsprechung zu § 70 BetrVG
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BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage fernsprechtechnisch so einrichten zu lassen, daß die Arbeitnehmer des Betriebs dort anrufen können.
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BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98
Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, es dem Betriebsrat zu ermöglichen, die von ihm vertretenen Arbeitnehmer über vorhandene Telefonanlagen anrufen zu können.
