Rechtsprechung zu § 74 BetrVG
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BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen im Betrieb. Die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers wird dadurch nicht eingeschränkt.
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BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.
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BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82
Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) vermeiden will, muß das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Er muß, falls keine Einigung mit dem Betriebsrat möglich ist und dieser nicht selbst die Initiative ergreift, die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessenausgleich zu versuchen.
BetrVG § 111, § 112 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 113 Abs. 1, Abs. 3; KO § 59 Abs. 1 Nr. 1, § 61 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6
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BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Unterlassung bestimmter personeller Einzelmaßnahmen.
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BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
1. Ein Arbeitgeberverband kann firmenbezogene Verbandstarifverträge schließen, mit denen die Nachteile aus konkreten Betriebsänderungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Für den Abschluss solcher Tarifverträge kann eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen.
2. Eine gerichtliche Kontrolle des Umfangs von Streikforderungen, die auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sind, ist mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.
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BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats; Beschlussfassung über den Ausschlussantrag; Anhörung; Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes; Vermutung über Abstimmungsverhalten bei geheimer Abstimmung.
1. Der Personalrat ist vor der Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BPersVG nicht verpflichtet, dem betroffenen Personalratsmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
2. Die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes kann sich nach den Umständen des Einzelfalls auch auf das vermutete Abstimmungsverhalten im Personalrat bei geheimen Abstimmungen beziehen.
BPersVG §§ 10, 28
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BFH, 10.11.2004 - XI R 51/03
Seit der Neufassung des § 3 Nr. 9 EStG durch das EStRG 1974 kommt es für die Steuerfreiheit einer Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht mehr darauf an, ob dem Arbeitnehmer eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber noch zuzumuten ist.
EStG § 3 Nr. 9
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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im gewerkschaftseigenen Intranet
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung.
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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03
Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und in diesem Zusammenhang insbesondere über die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
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BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 625/02
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bis 1998 - Beitragspflicht für gezahlte Abfindungen
Tatbestand: Die Parteien streiten über restliche Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer der Rechtsvorgängerin der Beklagten für die Monate Juni und Juli 1998 auf den steuerpflichtigen Teil der an diese Arbeitnehmer aus einem am 21. Oktober 1997 abgeschlossenen Sozialplan gezahlten ...
