Rechtsprechung zu § 76 BetrVG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
53
BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

Eine Einigungsstelle muss in einem Spruch über Arbeitnehmerbeschwerden nach § 85 Abs. 2 BetrVG diejenigen konkreten tatsächlichen Umstände benennen, die sie als zu vermeidende Beeinträchtigung des Arbeitnehmers ansieht. Andernfalls ist dem Arbeitgeber keine wirksame Abhilfe möglich.

Volltext bei lexetius.com

22
von
53
BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

1. Wird die Schwerbehindertenvertretung eines Betriebs nach § 94 Abs. 6 Satz 3 SBG IX im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, obwohl dem Betrieb nicht weniger als 50 wahlberechtigte schwerbehinderte Menschen angehören, berechtigt dies zur Anfechtung der Wahl nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 BetrVG.

2. Ob die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen ist, hängt von der Anzahl der dem Betrieb angehörenden wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen im Zeitpunkt der Einleitung der Wahl ab. Dies ist bei der Wahl im förmlichen Wahlverfahren der Erlass des Wahlausschreibens (§ 5 SchwbVWO), bei der Wahl im vereinfachten Wahlverfahren die Einladung zu der Wahlversammlung (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO).

Volltext bei lexetius.com

23
von
53
BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

1. Der Betriebsrat darf sein Mitbestimmungsrecht nicht dahin ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet.

2. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers. Das schließt einen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" aus.

Volltext bei lexetius.com

24
von
53
BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom Prämien- auf Zeitlohn - LRTV Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Hessen

Eine Änderungskündigung verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn es ihrer nicht bedarf, da die angestrebte Änderung der Arbeitsbedingungen bereits auf Grund anderer Umstände eingetreten ist. Dennoch kann eine Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) in diesem Fall keinen Erfolg haben, weil ihre Begründetheit voraussetzt, dass zu dem Termin, zu welchem die Änderungskündigung ausgesprochen wurde, das Arbeitsverhältnis noch zu den unveränderten Bedingungen bestand.

Volltext bei lexetius.com

25
von
53
BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung; korrigierende Rückgruppierung; Verkündung eines Urteils; Urteil ohne Gründe

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die zunächst nach der VergGr. IV b BAT-O vergütete Klägerin seit 1. Juli 1997 zu Recht korrigierend in die VergGr. V b BAT-O rückgruppiert ist.

Volltext bei lexetius.com

26
von
53
BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs i. S. v. § 9 BetrVG. Sie sind deshalb bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.

Volltext bei lexetius.com

27
von
53
BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; Freistellungsphase.

Die Mitgliedschaft eines Angestellten im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.

BPersVG §§ 13, 29 TV ATZ §§ 3, 8

Volltext bei lexetius.com

28
von
53
BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 18.01

Wahlberechtigung zum Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; Freistellungsphase; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

1. Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.

2. Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.

NWPersVG § 10; TV ATZ §§ 3, 8

Volltext bei lexetius.com

29
von
53
BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

1. Der Zwischenbeschluß einer Einigungsstelle, in der diese die eigene Zuständigkeit feststellt, ist jedenfalls dann nicht mehr gesondert gerichtlich anfechtbar, wenn bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Verfahren erster Instanz der abschließend regelnde Spruch der Einigungsstelle vorliegt (Abgrenzung zu BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/ 88 - BAGE 62, 233).

2. Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (Bestätigung von BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/ 88 - aaO).

Volltext bei lexetius.com

30
von
53
BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines DGB-Rechtsschutzsekretärs nach Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die DGB-Rechtsschutz GmbH

1. Mit dem Beschluß des Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die DGB-Rechtsschutz GmbH zu gründen und auf sie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu überführen, überschritt der Bundesvorstand nicht die ihm nach der Satzung des DGB eingeräumten Befugnisse.

2. Haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, daß Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen und daß bei Meinungsverschiedenheiten die Einigungsstelle entscheidet, kann der Arbeitgeber seine Mitteilungen zu den Kündigungsgründen auch noch im Verfahren vor der Einigungsstelle vervollständigen.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht