Rechtsprechung zu § 76 BetrVG
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BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

1. Sieht eine Betriebsvereinbarung zwingend einen täglichen Gleitzeitrahmen vor, so können der Betriebsrat und bei groben Verstößen auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Überschreitung des Gleitzeitrahmens durch Arbeitnehmer verhindert.

2. Betriebsrat und Gewerkschaft können vom Arbeitgeber nicht die Durchführung einer tarifvertragswidrigen Betriebsvereinbarung verlangen. Sieht ein im Betrieb anwendbarer Tarifvertrag zwingend den vollständigen Ausgleich von Gleitzeitguthaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor, können die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung nicht wirksam die Übertragung von Gleitzeitguthaben über den Ausgleichszeitraum hinaus vereinbaren.

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BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht; Beteiligung der Einigungsstelle; Kompetenz der Einigungsstelle zur Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung; demokratisches Prinzip; wöchentliche Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr.

1. Gegen die Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, eine gekündigte, aber nachwirkende Dienstvereinbarung wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht für nicht anwendbar zu erklären, bestehen mit Blick auf § 100 Abs. 1 Nr. 5 HmbPersVG keine Bedenken.

2. In einem solchen Verfahren ist die Einigungsstelle nicht deswegen zu beteiligen, weil das Zustandekommen der Dienstvereinbarung auf ihrem Spruch beruht.

3. Die Einigungsstelle ist befugt, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einer vom Dienststellenleiter vorgeschlagenen Dienstvereinbarung zu ersetzen.

4. Ein Beschluss der Einigungsstelle, der dem Antrag des Dienststellenleiters in vollem Umfang folgt, begegnet unter dem Gesichtspunkt des demokratischen Prinzips keinen Bedenken.

5. Die Klärung der Frage, ob und inwieweit die Richtlinie 89/ 391/ EWG (Arbeitsschutz) und 93/ 104/ EG (Arbeitszeit) auf die Feuerwehr Anwendung findet, bedarf einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

HmbPersVG §§ 81, 83, 86, 100; Richtlinie 89/ 391/ EWG Art. 2 Abs. 2; Richtlinie 93/ 104/ EG Art. 1 Abs. 3, Art. 6

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BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

1. Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor einer Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb nicht in weiterem Umfang bewahrt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergegolten hätte.

2. Es ist einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verwehrt, im selben Betrieb mehrere voneinander unabhängige Vergütungssysteme zur Anwendung zu bringen. Die dem zugrunde liegende Bildung verschiedener Beschäftigtengruppen muss aber auf sachlichen Gründen beruhen, um nicht dem Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zuwiderzulaufen. Die weitere Entwicklung der unterschiedlichen Vergütungssysteme ist dann im Verhältnis zueinander nicht Gegenstand der Überprüfung nach den Maßstäben innerbetrieblicher Entgeltgerechtigkeit.

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BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

Ein Tarifvertrag kann die gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, die Durchführung seiner Bestimmungen zu überwachen, nicht aufheben oder einschränken.

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BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

Die Anrechnungsklausel in § 12 C der Manteltarifverträge für den Hamburger Einzelhandel vom 4. Juli 1989, vom 18. Juni 1993 und vom 8. August 1997 stellt eine Öffnungsklausel i. S. v. § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dar, mit welcher die Tarifvertragsparteien den Abschluß ergänzender Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt haben.

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BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung bei Flugumläufen

1. § 56 TV PV regelt zwei Mitbestimmungsverfahren: das der Gestaltung der abstrakten Saison- und Monatspläne nach Abs. 1 und das der nachträglichen Änderung mitbestimmter Pläne nach Abs. 2.

2. Das Vorliegen einer besonderen Belastung für das fliegende Personal und die Kostenneutralität von Änderungsvorschlägen begrenzen nur das Mitbestimmungsrecht nach § 56 Abs. 2 TV PV, nicht dagegen das Recht zur Verweigerung der Zustimmung nach § 56 Abs. 1 TV PV.

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BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud"

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Gewährung tariflicher Altersfreizeit.

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BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00

Anfechtung einer Betriebsratswahl

Gründe: A. Die Beteiligten streiten im Rahmen der Anfechtung der Betriebsratswahlen in der Niederlassung K/ L und in der Betriebsstätte L darüber, ob die Betriebsstätten zusammen einen einheitlichen Betrieb bilden und deshalb nur ein Betriebsrat hätte gewählt werden dürfen.

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BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum - individualrechtlichen - Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine - spätere - Betriebsvereinbarung nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergelten würde. Im Verhältnis zu der neuen Betriebsvereinbarung gilt damit nicht das Günstigkeits-, sondern das Ablösungsprinzip.

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BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

Tariflicher Sonderkündigungsschutz

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn ein tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz im Einzelfall von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Vollbeschäftigten ohne die - ggf anteilige - Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten abhängig gemacht wird.

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