Rechtsprechung zu § 76 BetrVG
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BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99
Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Ein Firmentarifvertrag geht einem Flächentarifvertrag auch dann vor, wenn er Regelungen des Flächentarifvertrages zu Lasten der Arbeitnehmer verdrängt.
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BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99
Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied
1. Wird ein Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Übernahme des Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung notfalls durch Freikündigen eines geeigneten Arbeitsplatzes sicherzustellen. Ob dabei die Interessen des durch die erforderliche Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers gegen die Interessen des Betriebsratsmitglieds und die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats abzuwägen sind, bleibt offen.
2. Wer gegenüber dem Betriebsrat und seinen Mitgliedern so auftritt, als betreibe er zusammen mit anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb, muß sich im Hinblick auf den Sonderkündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) so behandeln lassen, als bestehe ein Gemeinschaftsbetrieb.
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BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99
1. Ein tariflicher Kündigungsschutz für ältere, langjährig beschäftigte Arbeitnehmer - Ausschluss der ordentlichen Kündigung - wird bei einer Kündigung durch den Konkurs-/ Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO vorgegebene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt.
2. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
InsO § 113 Abs. 1, Abs. 2; KSchG § 6; MTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen i. d. F. vom 23. 7. 1993 § 10 Abs. 9
