Rechtsprechung zu § 77 BetrVG
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BSG, 28.03.2000 - B1 KR 21/99 R

Gründe: I. Der Streit geht um die Kosten für eine autologe Tumorvakzine, die dem Kläger nach einer Krebsoperation injiziert wurde.

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BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger wieder einzustellen. Hilfsweise verlangt der Kläger den Ausgleich einer Rentenminderung.

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323
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328
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten den Ausgleich einer Rentenminderung.

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324
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328
BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten

Die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen kann (vgl zuletzt Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/ 98 - BB 1999, 2562, mwN); auch daß sich der Arbeitgeber auf eine die angestrebte Neuregelung vorgebende (Gesamt-) Betriebsvereinbarung berufen kann, erleichtert die Änderungskündigung nicht.

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325
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BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 848/98

Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G-O

Die bloße Bezeichnung der Kündigung im Kündigungsschreiben als "betriebsbedingt" ist keine dem Formerfordernis des § 54 BMT-G-O genügende Angabe des Kündigungsgrundes. Ob die konkrete Bezugnahme auf ein dem Arbeitnehmer zuvor übergebenes Schriftstück ausreicht, in dem die Kündigungsgründe im einzelnen ausgeführt wurden, bleibt offen.

BGB §§ 125 f.; EGBGB Art. 2; BMT-G-O § 54

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BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber den Abbau tariflich gesicherter Leistungen (hier: Erhöhung der tariflichen Arbeitszeit von 35 Stunden auf 38, 5 Stunden bei einer Lohnerhöhung von 3 Prozent) durchzusetzen versucht, ist rechtsunwirksam.

KSchG § 13 Abs. 3, § 1 Abs. 2, 4; TVG § 4; BGB § 134

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BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

Die vertragliche Bezugnahme auf tarifvertragliche Regelungen ist nicht an eine Form gebunden. Sie kann sich auch aus einer betrieblichen Übung oder konkludentem Verhalten der Arbeitsvertragsparteien ergeben. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, so ist die Gewährung tariflicher Leistungen im Zweifel so zu verstehen, daß alle einschlägigen Tarifbestimmungen gelten sollen, also auch tarifliche Ausschlußfristen.

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BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98

Tarifliche Ausschlußfrist

1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß Ansprüche dann nicht wegen Versäumung der Ausschlußfrist erlöschen, wenn der Tarifvertrag "dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigt oder im Betrieb nicht ausgelegt oder ausgehängt ist", so genügt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht dadurch, daß er den Tarifvertrag zusammen mit Arbeitsanweisungen in einen allgemein zugänglichen mit "Info" beschrifteten Ordner ablegt.

2. Ob an dem Senatsurteil vom 5. November 1963 (- 5 AZR 136/ 63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) festzuhalten ist, wonach der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 8 TVG dadurch genügt, daß er den Tarifvertrag dem Arbeitnehmer zugänglich macht, bleibt unentschieden.

Allgemeinverbindliche Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. März 1994, gültig ab 1. Januar 1994 und vom 24. September 1996, gültig ab 1. Januar 1996 § 18, § 20; TVG § 8

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