Rechtsprechung zu § 78 BetrVG
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BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (st. Rspr. z. B. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/ 92 - BAGE 73, 42 = AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlußfrist und vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/ 93 - BAGE 74, 127 = AP Nr. 112 zu § 626 BGB).
Dies gilt auch bei Störungen im sog. Vertrauensbereich.
Zur Berücksichtigung der "fiktiven" Kündigungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied.
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BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung
Tatbestand: Die Parteien streiten um Entgeltsicherungsansprüche des Klägers als Betriebsratsmitglied.
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BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04
Massenänderungskündigung
Der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG gilt uneingeschränkt auch für sog. Massenänderungskündigungen.
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BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen
§ 103 BetrVG ist auf die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds kraft Direktionsrechts von einem Unternehmensbetrieb in einen anderen nicht analog anzuwenden.
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BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Antragsteller als freigestelltem Betriebsratsmitglied Fahrtkosten für regelmäßige Fahrten von seinem Wohnort zu dem am Betriebssitz der Arbeitgeberin befindlichen Betriebsratsbüro zu erstatten.
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BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung.
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BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
Nach § 15 KSchG ist auch eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber dem geschützten Personenkreis unzulässig.
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BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04
Betriebsratsmitglied - Kündigung
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der vom Betriebsrat (Beteiligter zu 2) verweigerten Zustimmung zur betriebsbedingten außerordentlichen Änderungskündigung des Betriebsratsmitglieds R. (Beteiligter zu 3) sowie zu dessen Umgruppierung und Versetzung.
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BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung der Klägerin als freigestelltes Personalratsmitglied in der Zeit von Januar bis Mai 2002.
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BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04
Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung
Tatbestand: Der Kläger begehrt im Rahmen einer Stufenklage Auskunft über die Höhe des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers L für die Zeit von 1990 bis 2002.
