Rechtsprechung zu § 78 BetrVG
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BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über Übernachtungs- und Verpflegungskosten anlässlich einer Schulungsveranstaltung, an der das zu 3) beteiligte Betriebsratsmitglied teilgenommen hat.

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BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

Die Weiterbeschäftigungspflicht aus § 78a Abs. 2 BetrVG setzt das Bestehen eines freien Dauerarbeitsplatzes im Ausbildungsbetrieb voraus.

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BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

Betriebsrat - Internetzugang

Gründe: I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen und den ihm überlassenen Personalcomputer an das Internet anzuschließen.

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BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

Reisezeiten, die ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, um an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung teilzunehmen, können nach § 37 Abs. 6 Satz 1 und 2 i. V. m. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einen Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung begründen. Das setzt voraus, dass die Teilzeitbeschäftigung die Ursache dafür ist, dass die Reise außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wurde. Daran fehlt es, wenn die Reise auch dann außerhalb der Arbeitszeit stattgefunden hätte, wenn das Betriebsratsmitglied vollzeitbeschäftigt gewesen wäre.

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BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

In Betrieben und Dienststellen, in denen in der Regel mehr als 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, kann die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Die Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder ist nach dieser Bestimmung nicht vorgesehen. Das gilt auch bei vorübergehender Verhinderung des nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX herangezogenen stellvertretenden Mitglieds.

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BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

Ist der Antrag des Dienststellenleiters, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes zu ersetzen, rechtskräftig abgelehnt worden, so sind die dem Personalratsmitglied im erstinstanzlichen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten von der Dienststelle nicht zu erstatten; dasselbe gilt für die beabsichtigte außerordentliche Kündigung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten.

BPersVG §§ 8, 44, 47; SchwbG § 26; SGB IX § 96

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BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

Zugang zum Internet für Betriebsrat

Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.

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BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.

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BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

Ein Betriebsratsmitglied kann nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zum Ausgleich für Fahrtzeiten, die mit der Betriebsratstätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den im Betrieb des Arbeitgebers geltenden tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen beanspruchen.

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BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich festgelegten Urlaubs bei rollierendem Arbeitszeitsystem

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger für das Jahr 1998 einen zusätzlichen Urlaubstag zu gewähren hat.

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