Rechtsprechung zu § 81 BetrVG
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BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
1. Zu den dem Betriebsrat vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehören auch solche Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat.
2. Durch eine offensichtlich unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats wird die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers in der Sache Stellung nimmt.
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BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03
Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer, der die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach Maßgabe des § 8 TzBfG verlangt, muss einen Antrag auf Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit spätestens in die Erörterung mit dem Arbeitgeber einbringen.
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BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
1. Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG verlangt, dass bestimmte Tatsachen objektiv die Prognose rechtfertigen, der Bewerber oder Arbeitnehmer werde den Betriebsfrieden gerade dadurch stören, dass er sich gesetzwidrig verhalten oder gegen die in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verstoßen wird; eine mögliche Störung des Betriebsfriedens aus anderen Gründen genügt nicht.
2. Die Betriebsparteien können die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einvernehmlich auch in der Weise verlängern, dass sie den Beginn der Frist hinausschieben.
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BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
Versetzung nach Beschäftigungsurteil
1. Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre.
2. Die Rechtshängigkeit des Antrags des Arbeitgebers festzustellen, dass die vorläufige Durchführung einer Versetzung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, entfällt regelmäßig, sobald über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu ihrer endgültigen Durchführung rechtskräftig entschieden worden ist.
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BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
Berufungsbegründung
Eine Berufung kann auch vor der Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils erster Instanz ordnungsgemäß begründet werden.
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BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage fernsprechtechnisch so einrichten zu lassen, daß die Arbeitnehmer des Betriebs dort anrufen können.
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BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, daß jedes Betriebsratsmitglied in der Verkaufsstelle, in der es beschäftigt ist, von den anderen Verkaufsstellen des Betriebs aus angerufen werden kann.
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BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, daß sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs in den Verkaufsstellen anrufen können, in denen Betriebsratsmitglieder beschäftigt sind.
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BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung
1. Ein Redaktionsstatut für einen Zeitungsverlag, das die Bildung eines Redaktionsrats zur Beteiligung der Redakteure in tendenzbezogenen Maßnahmen vorsieht, verstößt nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Eine Konkurrenz des Redaktionsrats zum Betriebsrat besteht nicht, soweit sich die Kompetenzen des Redaktionsrats auf tendenzbezogene Angelegenheiten beziehen.
2. Ein solches zwischen dem Arbeitgeber und den Redakteuren vereinbartes Redaktionsstatut, nach dem der Redaktionsrat aus sachlichen Gründen die Bestellung und Abberufung des Chefredakteurs und nachgeordneter Redakteure verhindern kann, ist mit Art 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.
3. Ein Redaktionsstatut, das Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der Redaktionsmitglieder ist, kann nur mit Mitteln des Arbeitsvertragsrechts beendet werden.
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BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
Die Umsetzung einer Altenpflegekraft für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem in mehrere Stationen gegliederten Seniorenheim ist jedenfalls dann eine Versetzung iSv § 95 Abs. 3 BetrVG, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind.
