Rechtsprechung zu § 84 BetrVG
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BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Eine Einigungsstelle muss in einem Spruch über Arbeitnehmerbeschwerden nach § 85 Abs. 2 BetrVG diejenigen konkreten tatsächlichen Umstände benennen, die sie als zu vermeidende Beeinträchtigung des Arbeitnehmers ansieht. Andernfalls ist dem Arbeitgeber keine wirksame Abhilfe möglich.
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BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der Klagebefugnis des Arbeitnehmers - Prozessstandschaft des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung - Rechtsschutzgarantie
Tatbestand: Der Kläger begehrt höheres Kurzarbeitergeld (Kug).
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BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch
Aus § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ergeben. Der Anspruch besteht jedoch nicht in allen denkbaren Fallgestaltungen. Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.
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BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage fernsprechtechnisch so einrichten zu lassen, daß die Arbeitnehmer des Betriebs dort anrufen können.
