Rechtsprechung zu § 88 BetrVG
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BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
In Angelegenheiten, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, wird der Gesamtbetriebsrat nicht bereits deshalb nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zuständig, weil ein die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelnder Tarifvertrag lediglich freiwillige ergänzende Betriebsvereinbarungen zulässt und der Arbeitgeber nur zum Abschluss einer unternehmenseinheitlichen Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat bereit ist.
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BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02
Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung
Tatbestand: Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn. Der 1946 geborene Kläger ist seit März 1985 als Gas-Wasser-Installateur bei der Beklagten beschäftigt. Nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 25. Februar 1985 umfaßt seine Tätigkeit die selbständige Ausführung von sanitären Anlagen auf ...
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BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Anrechnung von Tariferhöhungen auf eine übertarifliche Zulage.
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BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02
Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über einen Durchführungsanspruch des Betriebsrats aus einer Betriebsvereinbarung.
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BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01
Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers
1. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn spätestens zu Beginn der Arbeitsunterbrechung auch deren Dauer feststeht.
2. Be- und Entladezeiten, während derer der Kraftfahrer sein Fahrzeug und das Betriebsgelände zwar verlassen darf, einem Arbeitsaufruf aber umgehend nachzukommen hat, sind keine Ruhepausen. Vergütungsrechtlich sind diese Zeiten Arbeitsbereitschaft i. S. v. § 2 Bundesmanteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr.
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BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01
Sonderzahlung - Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber ob die Beklagte eine übertarifliche betriebliche Sonderzahlung um den Betrag einer tariflichen Einmalzahlung verringern durfte.
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BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
1. Im Fall eines Betriebsübergangs behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen, die in den Betrieben des abgebenden Unternehmens gelten, in den übertragenen Teilen des Unternehmens ihren Status als Rechtsnormen auch dann, wenn nur einer oder mehrere Betriebe übergehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das andere Unternehmen bis dahin keinen Betrieb führte und die übertragenen Betriebe ihre Identität bewahrt haben.
2. Wird nur ein Betrieb übernommen, bleiben die Gesamtbetriebsvereinbarungen als Einzelbetriebsvereinbarungen bestehen. Werden alle oder mehrere Betriebe übernommen, bleiben dort die Gesamtbetriebsvereinbarungen als solche bestehen.
3. Wird ein übernommener Betriebsteil vom Erwerber als selbständiger Betrieb geführt, gelten in ihm die im ursprünglichen Betrieb bestehenden Einzel- und Gesamtbetriebsvereinbarungen normativ weiter.
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BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Zeit, die der Kläger an zwei Samstagen im August 1999 gearbeitet hat, in ein Jahresarbeitszeitkonto einzustellen oder zeitnah zu vergüten war.
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BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01
Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Vereinbarung eines Interessenausgleichs folgt nicht zwingend die gesetzliche Zuständigkeit für den Abschluß eines Sozialplans. Dafür ist das Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG gesondert zu prüfen. Ob danach ein zwingendes Bedürfnis nach einer zumindest betriebsübergreifenden Regelung besteht, bestimmt auch der Inhalt des Interessenausgleichs.
