Rechtsprechung zu § 9 BetrVG
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BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.

2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber einem anderen Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung überlassen und in dessen Betrieb eingegliedert, bleibt er gemäß § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar, wenn ein in Deutschland ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer an den Inhaber eines im Ausland liegenden Betriebs verleiht.

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BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis eines sich in der Freistellungsphase befindlichen Arbeitnehmers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über.

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BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

1. Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.

2. Hat ein konzernangehöriges Unternehmen als Personalführungsgesellschaft ausschließlich die Aufgabe, ihre Arbeitnehmer anderen Konzernunternehmen im In- und Ausland zur Arbeitsleistung ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht zu überlassen, bleiben die Arbeitnehmer entsprechend § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb dieses Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Sie sind dort für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar nach § 7, § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

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BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG.

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BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen dem Kläger und der V AG (V AG), einer Rechtsvorgängerin der Beklagten, in der Zeit vom 19. Februar 1981 bis zum 31. März 1996 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch darüber, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen in der Zeit vom 12. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 2002 ein Arbeitsverhältnis bestand. Außerdem begehrt der Kläger die Feststellung, dass dieser Zeitraum als ...

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BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

Betriebsrat - Überlassung eines PC

1. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG die Überlassung eines PC nebst Zubehör und Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf. Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Betriebsrat ihm obliegende Aufgaben mit Hilfe eines PC effektiver und rationeller erledigen kann als mit einem anderen ihm bereits zur Verfügung stehenden Sachmittel. Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste.

2. Hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung hinsichtlich eines Streitgegenstands auf zwei voneinander unabhängige, jeweils selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Rechtsmittelbegründung beide Erwägungen angreifen. Setzt sich die Rechtsmittelbegründung nur mit einer der beiden Erwägungen auseinander, ist das Rechtsmittel hinsichtlich dieses Streitgegenstands insgesamt unzulässig.

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BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen in der Zeit vom 12. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 2001 ein Arbeitsverhältnis bestand. Außerdem begehrt der Kläger die Feststellung, dass diese Zeit als Zeit ...

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BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem antragstellenden und zu 1) beteiligten Betriebsratsmitglied die Fahrtkosten zu erstatten, die diesem für die Fahrten zur Betriebsratssitzung während der Elternzeit entstanden sind.

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BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer am 11. März 2002 durchgeführten Betriebsratswahl.

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