Rechtsprechung zu § 90 BetrVG
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BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage vergütungspflichtiger tariflicher Kurzpausen mitzubestimmen.

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BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

1. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme tritt der aufnehmende Rechtsträger in die vom verschmolzenen Rechtsträger vereinbarten Firmentarifverträge als Tarifvertragspartei ein.

2. Die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifverträgen kann nicht durch Bestimmungen in der Satzung eines Tarifvertragspartners eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für § 95 der Satzung ver. di.

3. Ist im Falle einer Tarifkonkurrenz ein Verbandstarifvertrag von einem Firmentarifvertrag nach dem Spezialitätsprinzip verdrängt worden und endet der Firmentarifvertrag, so wirken die Normen des Firmentarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG nach. Kommt der Abschluss eines Folge-Firmentarifvertrages auf Grund der konkreten Umstände nicht in Betracht (hier: wegen Verschmelzung des Arbeitgebers), gilt der bisher verdrängte, nach wie vor vollwirksame Flächentarifvertrag für die ihm unterworfenen Arbeitsverhältnisse wieder unmittelbar und zwingend.

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BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99

Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat

Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen.

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BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Betriebsvertretung berechtigt ist, ihren Vorsitzenden zu einem einwöchigen Seminar über Arbeitssicherheit/ Arbeitsschutz zu entsenden.

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BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05

Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung

Tatbestand: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit ihrer Teilnahme an einem von der Gewerkschaft ver. di initiierten "A".

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