Rechtsprechung zu § 98 BetrVG
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BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

1. Vereinbaren mehrere Arbeitgeber die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen der Berufsbildung, ohne daß einzelne Arbeitgeber insoweit einen beherrschenden Einfluß hätten, so haben die Betriebsräte der betroffenen Betriebe bei der Durchführung der Bildungsmaßnahmen kein Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 BetrVG.

2. Die Betriebsräte haben jedoch in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 1 BetrVG beim Abschluß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Arbeitgeber insoweit mitzubestimmen, als Regelungen über die spätere Durchführung der Bildungsmaßnahmen getroffen werden.

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BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

Beabsichtigt ein Verlagsunternehmen, einen Redakteur zu einer Berufsbildungsmaßnahme nach § 98 Abs. 3 BetrVG zu entsenden, hat der Betriebsrat wegen § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG regelmäßig nicht gemäß § 98 Abs. 4 BetrVG mitzubestimmen.

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BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

Der Betriebsrat hat nach § 98 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber generell eine nach § 29 Abs. 2 BBiG verkürzte Ausbildung vorsehen will.

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BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07

Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im Zusammenhang mit Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

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BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 450/07

Auszubildendenvertreter - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis des Klägers nach § 78a BetrVG ein Arbeitsverhältnis ...

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BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung.

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BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

Die Weiterbeschäftigungspflicht aus § 78a Abs. 2 BetrVG setzt das Bestehen eines freien Dauerarbeitsplatzes im Ausbildungsbetrieb voraus.

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BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

1. Der Leiter der Kostümabteilung eines Theaters ist in der Regel kein Tendenzträger.

2. § 118 Abs. 1 BetrVG steht dem Recht des Betriebsrats auf Einblick in die Liste von Künstlergagen nicht entgegen.

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BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

Mitbestimmung bei Umgruppierung

1. Unterlässt der Arbeitgeber eine betriebsverfassungsrechtlich gebotene Ein- oder Umgruppierung, so kann der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber die Ein- oder Umgruppierung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Einleitung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten.

2. Eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber auf Grund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil seine Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist.

3. Wächst ein Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung heraus und besteht ein gestuftes außertarifliches Vergütungssystem, so ist eine Umgruppierung erst mit der Eingruppierung in die außertarifliche Vergütungsordnung vollständig vorgenommen.

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BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst nicht die Zuweisung der innerhalb der maßgeblichen Arbeitszeit von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Tätigkeiten.

2. Durch § 3 Nr. II Entgeltrahmentarifvertrag für Filmtheater vom 12. Dezember 2000 werden die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht erweitert.

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