Rechtsprechung zu § 98 BetrVG
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BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Abs. 1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
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BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02
Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Wochenfeiertagen in einem Dienstplan.
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BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07
Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen hat, wenn in dem Betrieb, für den er gebildet ist, zum Zwecke ...
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BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Video-überwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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BAG, 20.02.2008 - 7 ABR 9/07
Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen der antragstellenden Arbeitgeberin und der Beteiligten zu 2) als Mitglied einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung ein Arbeitsverhältnis entstanden ist und ggf. über dessen Auflösung.
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BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 65/06
Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen der antragstellenden Arbeitgeberin und dem Beteiligten zu 2) als Ersatzmitglied einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung ein Arbeitsverhältnis entstanden ist und ggf. über dessen Auflösung.
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BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03
Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht; Beteiligung der Einigungsstelle; Kompetenz der Einigungsstelle zur Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung; demokratisches Prinzip; wöchentliche Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr.
1. Gegen die Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, eine gekündigte, aber nachwirkende Dienstvereinbarung wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht für nicht anwendbar zu erklären, bestehen mit Blick auf § 100 Abs. 1 Nr. 5 HmbPersVG keine Bedenken.
2. In einem solchen Verfahren ist die Einigungsstelle nicht deswegen zu beteiligen, weil das Zustandekommen der Dienstvereinbarung auf ihrem Spruch beruht.
3. Die Einigungsstelle ist befugt, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einer vom Dienststellenleiter vorgeschlagenen Dienstvereinbarung zu ersetzen.
4. Ein Beschluss der Einigungsstelle, der dem Antrag des Dienststellenleiters in vollem Umfang folgt, begegnet unter dem Gesichtspunkt des demokratischen Prinzips keinen Bedenken.
5. Die Klärung der Frage, ob und inwieweit die Richtlinie 89/ 391/ EWG (Arbeitsschutz) und 93/ 104/ EG (Arbeitszeit) auf die Feuerwehr Anwendung findet, bedarf einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
HmbPersVG §§ 81, 83, 86, 100; Richtlinie 89/ 391/ EWG Art. 2 Abs. 2; Richtlinie 93/ 104/ EG Art. 1 Abs. 3, Art. 6
