Rechtsprechung zu § 16 BeurkG
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BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung, Dolmetscher, Ermächtigung, Gesetzesvorbehalt, Justizverwaltungsakt, Übersetzer, Rücknahme.

Die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern müssen durch Rechtsnorm geregelt werden; eine allgemeine Verwaltungsvorschrift genügt nicht.

EGGVG §§ 23 ff.; GG Art. 12 Abs. 1; GVG § 189 Abs. 2; VwVfG § 48; ZPO § 142 Abs. 3

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BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

Ein Notar macht sich nicht der Falschbeurkundung im Amt schuldig, wenn er falsch beurkundet, dass ein Erschienener der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist.

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BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07

Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei der Justizverwaltung geführten Liste beeidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

EGGVG § 23 Abs. 1; VwGO § 40 Abs. 1

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