Rechtsprechung zu § 16 BeurkG
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BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06
Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung, Dolmetscher, Ermächtigung, Gesetzesvorbehalt, Justizverwaltungsakt, Übersetzer, Rücknahme.
Die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern müssen durch Rechtsnorm geregelt werden; eine allgemeine Verwaltungsvorschrift genügt nicht.
EGGVG §§ 23 ff.; GG Art. 12 Abs. 1; GVG § 189 Abs. 2; VwVfG § 48; ZPO § 142 Abs. 3
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BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01
Ein Notar macht sich nicht der Falschbeurkundung im Amt schuldig, wenn er falsch beurkundet, dass ein Erschienener der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist.
