Urteilsübersichten zu § 2 BeurkG:
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Rechtsprechung zu § 2 BeurkG
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BGH, 11.11.2004 - III ZR 63/04
Zur Pflicht des Notars, bei der Beglaubigung einer Unterschrift, durch die ein vollmachtlos geschlossener Vertrag über die Gründung einer GmbH genehmigt wird, über drohende Haftungsrisiken zu belehren.
BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; BeurkG § 40
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