Rechtsprechung zu Art. 108 EG
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EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/ 726/ EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/ 1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der Rechtswidrigkeit - Zulässigkeit - Unabhängigkeit der EZB - Artikel 108 EG - Rechtsgrundlage - Artikel 280 EG - Anhörung der EZB - Artikel 105 Absatz 4 EG - Verhältnismäßigkeit

1. Der Beschluss 1999/ 726/ EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung (EZB/ 1999/ 5) wird für nichtig erklärt.

2. Die Europäische Zentralbank trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Königreich der Niederlande, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.

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