Rechtsprechung zu Art. 110 EG
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EuG, 27.11.2007 - T-3/00

"Zugang zu Dokumenten Basel/ Nyborg-Vereinbarung - Nichtigkeitsklage Anfechtbare Handlungen Begründung Einrede der Rechtswidrigkeit -Beschluss 93/ 731/ EG Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank - Schadensersatzklage Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen Schaden Kausalzusammenhang"

1. Die Entscheidung des EZB-Rats vom 21. Oktober 1999, so wie sie Herrn Athanasios Pitsiorlas mit Schreiben der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 8. November 1999 zur Kenntnis gebracht wurde, wird für nichtig erklärt.

2. Im Übrigen wird die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

3. Die Schadensersatzklage wird abgewiesen.

4. In den Rechtssachen T-3/ 00 und T-337/ 04 tragen die EZB, der Rat und der Kläger jeweils ihre eigenen Kosten. In der Rechtssache C-193/ 01 P trägt der Rat seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers.

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EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/ 726/ EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/ 1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der Rechtswidrigkeit - Zulässigkeit - Unabhängigkeit der EZB - Artikel 108 EG - Rechtsgrundlage - Artikel 280 EG - Anhörung der EZB - Artikel 105 Absatz 4 EG - Verhältnismäßigkeit

1. Der Beschluss 1999/ 726/ EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung (EZB/ 1999/ 5) wird für nichtig erklärt.

2. Die Europäische Zentralbank trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Königreich der Niederlande, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.

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BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 71/01

Haftungsbeschränkung für nachkonkurslichen Sozialplan

Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung. Der Kläger war seit 1983 bei der R GmbH & Co. KG beschäftigt. Über deren Vermögen wurde am 24. Januar 1998 das Anschlußkonkursverfahren eröffnet. Am 17./ 24. März 1998 schlossen der Konkursverwalter und der bei der ...

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