Rechtsprechung zu Art. 157 EG
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EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
"Richtlinie 2002/ 15/ EG - Regelung der Arbeitszeit von im Transportgewerbe Tätigen - Selbständige Kraftfahrer - Rechtsgrundlage - Berufsausübungsfreiheit - Gleichbehandlungsgrundsatz - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht"
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 20.03.2002 - T-23/99
Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Fortgesetzte Zuwiderhandlung - Boykott - Akteneinsicht - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes Vertrauen
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
Nichtigerklärung - Richtlinie 98/ 44/ EG - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Rechtsgrundlage - Artikel 100a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 95 EG), Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG) oder Artikel 130 und 130f EG-Vertrag (jetzt Artikel 157 EG und 163 EG) - Subsidiarität - Rechtssicherheit - Völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Grundrechte - Menschenwürde - Kollegialprinzip für Gesetzgebungsvorschläge der Kommission
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Italienische Republik, das Königreich Norwegen und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
