Rechtsprechung zu Art. 162 EG
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EuG, 28.11.2008 - T-254/00
"Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen zugunsten der Unternehmen im Stadtgebiet von Venedig und Chioggia - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen angeordnet wird - Zulässigkeit - Individuelle Anknüpfung -Voraussetzungen der Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels und der Auswirkung auf den Wettbewerb - Ausnahmen nach Art. 87 Abs. 3 Buchst. b bis e EG und Art. 87 Abs. 2 Buchst. b EG - Einstufung als neue oder als bestehende Beihilfe - Grundsätze der Rechtssicherheit, des Schutzes des berechtigten Vertrauens, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht"
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Hotel Cipriani SpA, die Società italiana per il gas SpA (Italgas), Coopservice - Servizi di fiducia Soc. coop. rl und das Comitato "Venezia vuole vivere" tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission. Die Coopservice und das Comitato "Venezia vuole vivere" tragen darüber hinaus sämtliche im Verfahren der einstweiligen Anordnung entstandenen Kosten.
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EuGH, 23.11.1999 - C-149/96
"Gemeinsame Handelspolitik - Marktzugang für Textilwaren - Waren mit Ursprung in Indien und Pakistan"
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
