Rechtsprechung zu Art. 21 EG
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EuG, 12.07.2001 - T-120/99

Artikel 115 der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 - Sprachenregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Einrede der Rechtswidrigkeit - Diskriminierungsverbot

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.

3. Die Streithelfer tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 - Artikel 115 - Sprachenregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) - Einrede der Rechtswidrigkeit - Diskriminierungsverbot

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.

3. Die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 22.02.2005 - C-141/02

"Rechtsmittel - Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 3 EG) - Höhe der den GSM-Betreibern von der Republik Österreich auferlegten Gebühren - Teilweise Ablehnung des Antrags auf Einleitung eines Verfahrens - Zulässigkeit"

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/ 99 (max. mobil/ Kommission) wird aufgehoben.

2. Die Klage der max. mobil Telekommunikation Service GmbH beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften wird abgewiesen.

3. Die T-Mobile Austria GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

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