Rechtsprechung zu Art. 22 EG
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EuGH, 22.05.2003 - C-393/01
Landwirtschaft - Tierseuchenrecht - Dringlichkeitsmaßnahmen gegen die spongiforme Rinderenzephalopathie - So genannter Rinderwahnsinn - Entscheidung über die Aufhebung des Embargos für Rindfleischerzeugnisse aus Portugal
1. Die Entscheidung 2001/ 577/ EG der Kommission vom 25. Juli 2001 zur Festsetzung des Datums, an dem die Versendung von Rindfleischerzeugnissen aus Portugal im Rahmen der geburtsdatengestützten Ausfuhrregelung gemäß Artikel 22 Absatz 2 derEntscheidung 2001/ 376/ EG aufgenommen werden darf, wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Portugiesische Republik sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
