Rechtsprechung zu Art. 22 EG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
EuGH, 22.05.2003 - C-393/01

Landwirtschaft - Tierseuchenrecht - Dringlichkeitsmaßnahmen gegen die spongiforme Rinderenzephalopathie - So genannter Rinderwahnsinn - Entscheidung über die Aufhebung des Embargos für Rindfleischerzeugnisse aus Portugal

1. Die Entscheidung 2001/ 577/ EG der Kommission vom 25. Juli 2001 zur Festsetzung des Datums, an dem die Versendung von Rindfleischerzeugnissen aus Portugal im Rahmen der geburtsdatengestützten Ausfuhrregelung gemäß Artikel 22 Absatz 2 derEntscheidung 2001/ 376/ EG aufgenommen werden darf, wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Portugiesische Republik sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht