Rechtsprechung zu Art. 235 EG
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EuG, 12.12.2000 - T-201/99
Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Schaden, der infolge der bewaffneten Intervention in der Bundesrepublik Jugoslawien entstanden ist - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.06.1999 - T-277/97
Außervertragliche Haftung - Mittelmeerprogramme - Bericht des Rechnungshofes - Kritik an der Klägerin
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
"Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren bestimmter Waren aus mehreren Mitgliedstaaten - Von der WTO genehmigte Vergeltungsmaßnahmen - Keine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Angemessener Zeitraum - Antrag auf angemessene Entschädigung"
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Die Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.
3. Die Fabbrica italiana accumulatori motocarri Montecchio SpA, die Fabbrica italiana accumulatori motocarri Montecchio Technologies LLC, die Giorgio Fedon & Figli SpA und die Fedon America, Inc. tragen die Kosten des Rates der Europäischen Union und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
4. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 26.06.2008 - T-94/98
"Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Erzeuger, der eine Nichtvermarktungsverpflichtung eingegangen ist - Erfordernis der Erzeugung im ursprünglichen SLOM-Betrieb - Art. 3a der Verordnung (EWG) Nr. 1546/ 88 in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1033/ 89 geänderten Fassung - Vermeintlich mehrdeutiger Wortlaut der anwendbaren Bestimmung - Grundsatz der Rechtssicherheit"
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Alfonsius Alferink und die 67 weiteren Kläger, die in dem Verzeichnis im Anhang aufgeführt sind, tragen die Kosten.
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EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
"Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit"
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/ Parlament (T-33/ 04), wird aufgehoben.
2. Die Entscheidungen des Europäischen Parlaments vom 26. Juni 2003 und vom 28. April 2004 werden aufgehoben.
3. Das Europäische Parlament zahlt Herrn Weißenfels die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, zuzüglich gesetzlicher Zinsen, nach, die er ab dem 1. Juli 2003 hätte erhalten müssen.
4. Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die Herrn Weißenfels vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entstanden sind.
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EuG, 27.09.2007 - T-8/95
"Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Verordnung (EWG) Nr. 2187/ 93 - Entschädigung der Erzeuger - Unterbrechung der Verjährung"
1. Der Rat und die Kommission sind verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der Herrn Wilhelm Pelle und Herrn Ernst-Reinhard Konrad durch die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 857/ 84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/ 68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1371/ 84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/ 68 ergänzten Fassung entstanden ist, da diese Verordnungen nicht die Zuteilung einer Referenzmenge an Erzeuger vorgesehen haben, die in Erfüllung einer Verpflichtung aus der Verordnung (EWG) Nr. 1078/ 77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung einer Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände in dem von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählten Referenzjahr keine Milch geliefert haben.
2. Herrn Pelle, dem Kläger in der Rechtssache T-8/ 95 ist der Schaden, der ihm durch die Anwendung der Verordnung Nr. 857/ 84 in der Zeit vom 5. Dezember 1987 bis 28. März 1989 entstanden ist, zu ersetzen.
3. Herrn Konrad, dem Kläger in der Rechtssache T-9/ 95, ist der Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Anwendung der Verordnung Nr. 857/ 84 in der Zeit vom 27. November 1986 bis 28. März 1989 entstanden ist.
4. Die Parteien teilen dem Gericht binnen sechs Monaten ab dem vorliegenden Urteil die einvernehmlich festgelegten Beträge mit, die zu zahlen sind.
5. Erfolgt keine Einigung, haben sie dem Gericht binnen gleicher Frist ihre bezifferten Anträge zu übermitteln.
6. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 19.04.2007 - C-282/05
"Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Art. 85 EG-Vertrag (jetzt Art. 81 EG) - Erstattung der Kosten von Bankbürgschaften"
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Holcim (Deutschland) AG trägt die Kosten.
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EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
"Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gemeinsame Standpunkte 2001/ 931/ GASP, 2002/ 340/ GASP und 2002/ 462/ GASP - Maßnahmen gegenüber Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind - Zuständigkeit des Gerichtshofs"
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Segi, Frau Zubimendi Izaga und Herr Galarraga tragen die Kosten.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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EuGH, 27.02.2007 - C-354/04
"Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gemeinsame Standpunkte 2001/ 931/ GASP, 2002/ 340/ GASP und 2002/ 462/ GASP - Maßnahmen gegenüber Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind - Schadensersatzklage - Zuständigkeit des Gerichtshofs"
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Gestoras Pro-Amnistía sowie die Herren Olano Olano und Zelarain Errasti tragen die Kosten.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 13.12.2006 - T-304/01
"Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei - Bovine spongiforme Enzephalopathie - Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Formfehler - Vereinigung von Wirtschaftsteilnehmern - Unzulässigkeit"
1. Die Klage wird in Bezug auf die Unió de Pagesos und die Confederación de Organizaciones de Agricultores y Ganaderos als unzulässig abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
3. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates und der Kommission.
