Rechtsprechung zu Art. 235 EG
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EuG, 20.03.2001 - T-52/99

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

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EuG, 20.03.2001 - T-30/99

Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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EuG, 20.03.2001 - T-18/99

Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmissbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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EuG, 07.02.2001 - T-186/98

Fischerei - Gemeinschaftszuschuss für den Bau von Fischereifahrzeugen - Verordnung (EWG) Nr. 4028/ 86 - Antrag auf Überprüfung - Neue wesentliche Tatsachen - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Unzulässigkeit

1. Die von der Klägerin am 21. Juli 1999 eingereichte Ergänzende Stellungnahme ist unzulässig.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 31.01.2001 - T-76/94

1. Die Beklagten sind verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den der Kläger durch die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 857/ 84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/ 68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1371/ 84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/ 68 ergänzten Fassung insoweit erlitten hat, als diese Verordnungen keine Zuteilung einer Referenzmenge an Erzeuger vorsahen, die in Erfüllung einer im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1078/ 77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung einer Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände eingegangenen Verpflichtung während des von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählten Referenzjahres keine Milch geliefert hatten.

2. Dem Kläger sind die Schäden zu ersetzen, die er aufgrund der Anwendung der Verordnung Nr. 857/ 84 in der Zeit vom 11. Dezember 1988 bis zum Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils erlitten hat. Dazu gehört der Anschaffungswert einer Referenzmenge, die der Menge entspricht, die der Kläger im Rahmen der Verordnung Nr. 857/ 84 hätte erhalten müssen.

3. Den Parteien wird aufgegeben, dem Gericht binnen sechs Monaten nach dem Erlass des vorliegenden Urteils mitzuteilen, auf welche zu zahlenden Beträge sie sich geeinigt haben.

4. Wird keine Einigung erzielt, so legen sie dem Gericht binnen derselben Frist ihre bezifferten Anträge vor.

5. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Erzeuger, der eine Nichtvermarktungsverpflichtung eingegangen ist - Verkauf des SLOM-Betriebs - Verjährung

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EuG, 31.01.2001 - T-73/94

Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Erzeuger, der eine Nichtvermarktungsverpflichtung eingegangen ist - Nichtwiederaufnahme der Erzeugung am Ende der Verpflichtung - Entzug der vorläufigen Referenzmenge

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 31.01.2001 - T-533/93

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Erzeuger, der eine Nichtvermarktungsverpflichtung eingegangen ist - Nichtwiederaufnahme der Erzeugung am Ende der Verpflichtung

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EuG, 31.01.2001 - T-143/97

Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Referenzmenge - Erzeuger, der eine Nichtvermarktungsverpflichtung eingegangen ist - Quotenübertragung auf einen anderen Betrieb

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 29.11.2000 - T-213/97

Dumping - Nichteinführung eines endgültigen Antidumpingzolls durch den Rat - Nichtigkeitsklage - Anfechtbarer Rechtsakt - Schadensersatzklage

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

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EuGH, 12.10.2000 - C-300/00 P

Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fangquoten für Sardellen - Zulässigkeit

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Streithilfeanträge werden für erledigt erklärt.

3. Die Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa, die Federación de Cofradías de Pescadores de Vizcaya, die Federación de Cofradías de Pescadores de Cantabria und die 59 weiteren Rechtsmittelführer, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, tragen die Kosten dieses Verfahrens.

4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Comunidad Autónoma del País Vasco, Nicolás Martínez Rey y Nancy Benilde Vázquez Regueiro CB, Porvenir IV SL und Hnos. Deza SL tragen ihre eigenen Kosten.

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