Rechtsprechung zu Art. 238 EG
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EuGH, 10.06.1999 - C-172/97

"Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrages"

1. Das SIVU du plan d'eau de la Vallée du Lot, vormals SIVU du pays d'accueil de la Vallée du Lot, und die Hydro-Réalisations SARL werden verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Gesamtschuldner 83 928 Euro nebst vertraglich vereinbarten Zinsen seit dem 31. Mai 1991 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das SIVU du plan d'eau de la Vallée du Lot, vormals SIVU du pays d'accueil de la Vallée du Lot, und die Hydro-Réalisations SARL tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

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EuG, 02.05.2007 - T-297/05

"Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG - Antragsgegenstand - Zulässigkeit - Keine Dringlichkeit"

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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EuG, 16.03.2005 - T-283/02

"TACIS-Programm - Im Zusammenhang mit einem Kernkraftwerk in der Ukraine erbrachte Dienstleistungen - Keine Vergütung - Zuständigkeit des Gerichts - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 10.06.2004 - T-315/02

"Schiedsklausel - Im Rahmen des Programms PLAN Cluster D geschlossener Vertrag - Reisekosten - Einziehungskosten - Verspätete Zahlung"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt seine eigenen sowie die Kosten der Kommission.

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EuGH, 09.10.2001 - C-80/99

Außervertragliche Haftung - Milcherzeuger - Nichtvermarktungsverpflichtung - Ausschluss vom Milchquotensystem - Entschädigung - Ersatz - Vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung - Verordnung (EWG) Nr. 2187/ 93 - Zuständiges Gericht - Anwendbares Recht

1. Artikel 215 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 178 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG und 235 EG) ist dahin auszulegen, dass er dem Gerichtshof keine Zuständigkeit für Streitsachen zuweist, die aus einem nach der Verordnung (EWG) Nr. 2187/ 93 des Rates vom 22. Juli 1993 über das Angebot einer Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die vorübergehend an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert waren, von der nationalen Behörde im Namen und für Rechnung des Rates und der Kommission geschlossenen Vertrag herrühren.

2. Für die nach der Verordnung Nr. 2187/ 93 geschlossenen Entschädigungsverträge gilt, soweit die Verordnung keine Regelungen trifft, das nationale Recht, sofern seine Anwendung Tragweite und Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt.

3. Bei der Beurteilung der Tragweite der von den nationalen Behörden im Namen und für Rechnung des Rates und der Kommission geschlossenen Verträge steht das Gemeinschaftsrecht der Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats nicht entgegen, sofern dem Interesse der Gemeinschaft ebenfalls Rechnung getragen wird.

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EuGH, 02.10.2001 - C-172/97

Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrages - Verfahren über einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

1. Nummer 1 des Tenors des Versäumisurteils vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-172/ 97 (Kommission/ SIVU und Hydro-Réalisations) wird aufgehoben.

2. Das SIVU du plan d'eau de la Vallée du Lot, vormals SIVU du pays d 'accueil de la Vallée du Lot, und die Hydro-Réalisations SARL werden verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Gesamtschuldner 35 404, 78 Euro nebst vertraglich vereinbarten Zinsen seit dem 30. Oktober 1998 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

3. Im Übrigen wird der Einspruch des SIVU du plan d'eau de la Vallée du Lot, vormals SIVU du pays d 'accueil de la Vallée du Lot, zurückgewiesen.

4. Das SIVU du plan d'eau de la Vallée du Lot, vormals SIVU du pays d 'accueil de la Vallée du Lot, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten im vorliegenden Verfahren.

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EuG, 19.09.2001 - T-26/00

Verordnung Nr. 2519/ 97 der Kommission - Nahrungsmittelhilfe - Schiedsklausel - Rechtsstreit über vertragliche Ansprüche - Nicht den Anforderungen entsprechende Warenlieferung - Diebstähle in den Lagern - Gefahrübergang - Kürzung der Zahlungen

1. Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin 109 921 Euro nebst Verzugszinsen gemäß Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 2519/ 97 der Kommission vom 16. Dezember 1997 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/ 96 des Rates für die Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ab dem 6. Mai 1999 und bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 16.05.2001 - T-68/99

Schiedsklausel - Nichterfüllung eines Vertrages - Widerklage

1. Der Klage der Klägerin wird stattgegeben, soweit sie die Erstattung von Verbrauchskosten in Höhe von 4 642 Euro begehrt.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Widerklage der Kommission wird stattgegeben.

4. Die Klägerin wird verurteilt, an die Kommission 49 844 Euro zuzüglich jährlich 7 % Zinsen ab 31. Januar 1999 zu zahlen.

5. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kommission.

6. Die Kommission trägt die andere Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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EuG, 09.01.2001 - T-149/00

Nichtigkeitsklage - Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.

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EuG, 12.12.2000 - T-201/99

Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Schaden, der infolge der bewaffneten Intervention in der Bundesrepublik Jugoslawien entstanden ist - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

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