Rechtsprechung zu Art. 241 EG
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EuG, 10.04.2003 - T-93/00

Bananen - Einfuhr aus Drittländern - Verordnung (EG) Nr. 2362/ 98 - Lizenzen für die Einfuhr von Bananen aus AKP-Ländern - Bestimmungen aufgrund von Artikel 20 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 404/ 93 - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage

1. Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-93/ 00 und T-46/ 01 werden abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die der Kommission in den verbundenen Rechtssachen T-93/ 00 und T-46/ 01 entstandenen Kosten.

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EuG, 10.12.2002 - T-123/00

Humanarzneimittel - Verordnung (EWG) Nr. 2309/ 93 - Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft - Verordnung (EG) Nr. 542/ 94 - Änderung der Bedingungen der Genehmigung - Bezeichnung und Aufmachung der Verpackung des Arzneimittels

1. Die Entscheidung der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln vom 1. März 2000, mit der der Antrag auf Änderung einigerBedingungen der Zulassung des Arzneimittels Daquiran abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin und der Streithelferin EFPIA.

3. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.

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EuG, 08.07.1999 - T-168/95

Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Zuschußgebiete - Nichtigkeitsklage - Natürliche und juristische Personen - Unzulässigkeit

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldnerinnen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates im vorliegenden Verfahren einschließlich der Kosten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.

3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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EuG, 12.12.2007 - T-308/05

"Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. 1260/ 1999 und 448/ 2004 - Voraussetzungen der Zuschussfähigkeit von Vorauszahlungen nationaler Stellen im Rahmen von staatlichen Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen - Nachweis der Verwendung der Mittel durch die Endbegünstigten - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

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EuG, 26.04.2007 - T-109/02

"Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Schwere der Zuwiderhandlung - Erhöhung zu Abschreckungszwecken - Erschwerende Umstände - Mildernde Umstände - Mitteilung über Zusammenarbeit"

1. In der Rechtssache T-109/ 02, Bolloré/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

2. In der Rechtssache T-118/ 02, Arjo Wiggins Appleton/ Kommission,

- wird die in Art. 3 der Entscheidung 2004/ 337/ EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/ E-1/ 36. 212 - Selbstdurchschreibepapier) gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 141, 75 Mio. Euro festgesetzt;

- wird die Klage im Übrigen abgewiesen;

- trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Kommission, während die Kommission ein Drittel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Klägerin trägt;

- trägt der Streithelfer seine eigenen Kosten sowie die der Kommission durch die Streithilfe entstandenen Kosten.

3. In der Rechtssache T-122/ 02, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

4. In der Rechtssache T-125/ 02, Papierfabrik August Koehler/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

5. In der Rechtssache T-126/ 02, M-realZanders/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

6. In der Rechtssache T-128/ 02, Papeteries Mougeot/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

7. In der Rechtssache T-129/ 02, Torraspapel/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

8. In der Rechtssache T-132/ 02, Distribuidora Vizcaína de Papeles/ Kommission,

- wird die Klage abgewiesen;

- trägt die Klägerin die Kosten.

9. In der Rechtssache T-136/ 02, Papelera Guipuzcoana de Zicuñaga/ Kommission,

- wird die in Art. 3 der Entscheidung 2004/ 337/ EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/ E-1/ 36. 212 - Selbstdurchschreibepapier) gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 1, 309 Mio. Euro festgesetzt;

- wird die Klage im Übrigen abgewiesen;

- trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Kommission, während die Kommission ein Drittel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Klägerin trägt.

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EuGH, 08.03.2007 - C-441/05

"Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Isoglukose - Festsetzung der Grundmengen für die Zuteilung der Produktionsquoten - Als Zwischenerzeugnis hergestellte Isoglukose - Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1785/ 81 - Art. 27 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2038/ 1999 - Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/ 2000 - Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/ 2001 - Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1745/ 2002 - Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1739/ 2003 - Vor dem nationalen Gericht geltend gemachte Rechtswidrigkeit einer Gemeinschaftshandlung - Ersuchen um Vorabentscheidung über die Gültigkeit - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen die Gemeinschaftshandlung"

1. Eine natürliche oder juristische Person wie die Gesellschaft Roquette Frères war unter tatsächlichen und rechtlichen Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht ohne jeden Zweifel berechtigt, auf der Grundlage von Art. 230 EG hinsichtlich

- Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1785/ 81 des Rates vom 30. Juni 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker,

- Art. 27 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2038/ 1999 des Rates vom 13. September 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker,

- Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/ 2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur Verringerung der im Rahmen der Produktionsquotenregelung für Zucker garantierten Menge und des angenommenen Höchstversorgungsbedarfs der Raffinerien im Rahmen der Präferenzeinfuhrregelungen - Wirtschaftsjahr 2000/ 01,

- Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/ 2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker,

- Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1745/ 2002 der Kommission vom 30. September 2002 zur Verringerung der im Rahmen der Produktionsquotenregelung garantierten Menge und des angenommenen Höchstversorgungsbedarfs der Raffinerien im Rahmen der Präferenzeinfuhrregelungen - Wirtschaftsjahr 2002/ 03 und

- Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1739/ 2003 der Kommission vom 30. September 2003 zur Verringerung der im Rahmen der Produktionsquoten garantierten Menge und des angenommenen Höchstversorgungsbedarfs der Raffinerien im Rahmen der Präferenzeinfuhren im Zuckersektor - Wirtschaftsjahr 2003/ 04

eine Nichtigkeitsklage zu erheben. Folglich kann eine solche Person im Rahmen einer nach nationalem Recht erhobenen Klage die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmungen geltend machen, obwohl sie innerhalb der in Art. 230 EG vorgesehenen Frist in Bezug auf die genannten Bestimmungen keine Nichtigkeitsklage vor den Gemeinschaftsgerichten erhoben hat.

2. Die Prüfung der zweiten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1785/ 81, Art. 27 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2038/ 1999, Art. 1 der Verordnung Nr. 2073/ 2000, Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1260/ 2001, Art. 1 der Verordnung Nr. 1745/ 2002 und Art. 1 der Verordnung Nr. 1739/ 2003 berühren könnte.

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EuG, 31.01.2007 - T-362/04

"Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Liberia - Einfrieren der Gelder der mit Charles Taylor verbundenen Personen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Grundrechte - Nichtigkeitsklage"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

3. Der Rat und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.

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EuG, 27.09.2006 - T-43/02

"Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit eines Verhaltens gegenüber einer Tochtergesellschaft - Bestimmtheitsgrundsatz - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Recht auf Akteneinsicht"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Jungbunzlauer AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

3. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.

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EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

"Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit"

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EuG, 05.04.2006 - T-351/02

"Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Richtlinie 92/ 81/ EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Anfechtbarer Rechtsakt - Verordnung (EG) Nr. 659/ 1999 - Begriff der Beihilfe - Zurechenbarkeit zum Staat - Gleichbehandlung"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.

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