Rechtsprechung zu Art. 241 EG
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EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

Rechtsmittel - Landwirtschaft - EAGFL - Aufhebung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 355/ 77 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/ 88 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Conserve Italia Soc. Coop. arl trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 12.07.2001 - T-120/99

Artikel 115 der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 - Sprachenregelung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Einrede der Rechtswidrigkeit - Diskriminierungsverbot

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.

3. Die Streithelfer tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel 11, 12 und 17 des Statuts - Freiheit der Meinungsäußerung - Treuepflicht - Beeinträchtigung des Ansehens des Amtes

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 31.01.2001 - T-197/97

Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigkeitsklage - Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse - Verhältnis zwischen Artikel 85 EG-Vertrag und Artikel 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG)

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 16.11.2000 - C-289/99

Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 13.11.2000 - C-317/00 P

Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/ 2000 - Fumus boni iuris

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Invest Import und Export GmbH und die Invest Commerce SARL tragen die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 26.10.2000 - T-83/99

Abgeordnete des Europäischen Parlaments - Vorläufige Ruhegehaltsregelung - Frist für die Antragstellung - Kenntniserlangung - Zulässigkeit

1. Die Entscheidungen des Europäischen Parlaments Nrn. 300762 und 300763 vom 4. Februar 1999, mit denen die Anträge der Kläger Ripa di Meana und Orlando zurückgewiesen wurden, rückwirkend die vorläufige Ruhegehaltsregelung der Anlage III der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments anzuwenden, werden aufgehoben.

2. Die Klage in der Rechtssache T-85/ 99 wird als unzulässig abgewiesen.

3. In den Rechtssachen T-83/ 99 und T-84/ 99 trägt das Parlament seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kläger Ripa di Meana und Orlando.

4. In der Rechtssache T-85/ 99 trägt der Kläger Parigi seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments.

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EuGH, 05.10.2000 - C-434/98

Rechtsmittel - Beamte - Streitsache zwischen der Gemeinschaft und ihren Bediensteten - Rechtsmittel eines im ersten Rechtszug nicht beteiligten Organs - Unzulässigkeit

1. Das Rechtsmittel wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

3. Der Rat der Europäischen Union trägt die übrigen Kosten.

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EuGH, 05.10.2000 - C-432/98

Rechtsmittel - Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst anlässlich des Beitritts neuer Mitgliedstaaten - Einrede der Rechtswidrigkeit der Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2688/ 95 - Unzulässigkeit der Einrede

1. Die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. September 1998 in den Rechtssachen T-154/ 96 (Chvatal u. a./ Gerichtshof) und T-13/ 97 (Losch/ Gerichtshof) werden aufgehoben.

2. Die beim Gericht in den Rechtssachen T-154/ 96 und T-13/ 97 erhobenen Klagen werden abgewiesen.

3. Frau Chvatal u. a. sowie Frau Losch, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, der Rat der Europäischen Union, das Königreich Spanien und das Königreich der Niederlande tragen sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten.

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EuG, 26.09.2000 - T-74/97

Ausweitung eines Antidumpingzolls - Befreiung - Fahrradteile - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

1. Die Klagen in den Rechtssachen T-74/ 97 und T-75/ 97 werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates in der Rechtssache T-74/ 97 und die Kosten der Kommission in der Rechtssache T-75/ 97.

3. Die Französische Republik und die Kommission tragen in der Rechtssache T-74/ 97 jeweils ihre eigenen Kosten.

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