Rechtsprechung zu Art. 241 EG
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EuG, 26.09.2000 - T-74/97

Ausweitung eines Antidumpingzolls - Befreiung - Fahrradteile - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

1. Die Klagen in den Rechtssachen T-74/ 97 und T-75/ 97 werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates in der Rechtssache T-74/ 97 und die Kosten der Kommission in der Rechtssache T-75/ 97.

3. Die Französische Republik und die Kommission tragen in der Rechtssache T-74/ 97 jeweils ihre eigenen Kosten.

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EuG, 02.08.2000 - T-189/00

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/ 2000 - Fumus boni iuris

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Der Beschluß vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-189/ 00 R wird aufgehoben.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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EuG, 11.07.2000 - T-35/00

Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Kläger wird verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen und der Kommission sämtliche Kosten zu erstatten, die ihr durch die Bearbeitung der Anträge des Klägers, die der vorliegenden Klage zugrunde liegen und deren Gegenstand bilden, entstanden sind.

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EuG, 12.10.1999 - T-216/96

Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Aufhebung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 355/ 77 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/ 88 - Verordnung (EWG) Nr. 4256/ 88 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/ 95 - Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Sanktion - Berechtigtes Vertrauen - Ermessensmißbrauch - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begründung

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten.

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EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

"Rechtsmittel - Drittwirkung eines Nichtigkeitsurteils"

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-227/ 95 (AssiDomän Kraft Products u. a./ Kommission) wird aufgehoben.

2. Die Nichtigkeitsklage, die AssiDomän Kraft Products AB u. a. am 15. Dezember 1995 beim Gericht erhoben haben, wird abgewiesen.

3. AssiDomän Kraft Products AB u. a. tragen sämtliche vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof angefallenen Kosten.

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EuG, 08.07.1999 - T-158/95

Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Ausgleichsregelung für Lagerkosten - Nichtigkeitsklage - Natürliche und juristische Personen - Unzulässigkeit

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldnerinnen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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EuG, 17.06.1999 - T-82/96

Staatliche Beihilfen - Beschwerden von Konkurrenzunternehmen - Gerichtlicher Rechtsschutz für die Beschwerdeführer - Zucker - Beihilfe gemäß einer von der Kommission genehmigten allgemeinen staatlichen Beihilferegelung - Staatliche Beihilfe zur Berufsausbildung - Staatliche Beihilfe im Rahmen einer Kofinanzierung gemäß dem Strukturfonds

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie die der Beklagten und der Streithelferin DAI - Sociedade de Desenvolvimento Agro-industrial SA.

3. Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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