Rechtsprechung zu Art. 242 EG
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EuGH, 30.07.2003 - C-320/03

Verkehr - Sektorales Fahrverbot

1. Die Republik Österreich setzt das sektorale Fahrverbot gemäß der Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 27. Mai 2003, mit der auf der A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen werden, bis zum Erlass des Beschlusses aus, der das vorliegende Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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EuGH, 15.05.2003 - C-214/00

Vertragsverletzung - Richtlinie 89/ 665/ EWG - Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen - Umsetzung - Begriff des 'öffentlichen Auftraggebers' - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Der Nachprüfung unterliegende Handlungen - Vorläufige Maßnahmen

1. Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/ 665/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/ 50/ EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Artikeln 1 und 2 dieser Richtlinie nachzukommen, insbesondere - indem es es unterlassen hat, das System der durch diese Richtlinie gewährleisteten Nachprüfung auf die Entscheidungen privatrechtlicher Gesellschaften zu erstrecken, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, die Rechtspersönlichkeit besitzen und die überwiegend von der öffentlichen Verwaltung oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von der öffentlichen Verwaltung oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind, und - indem es die Möglichkeit, im Hinblick auf Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber vorläufige Maßnahmen zu erlassen, vonder vorherigen Erhebung einer Klage gegen die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers abhängig gemacht hat.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ein Drittel der Kosten des Verfahrens und das Königreich Spanien zwei Drittel.

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EuG, 12.03.2003 - T-254/99

Verordnung (EWG) Nr. 4028/ 86 - Gemeinschaftszuschuss - Übertragung des Unternehmens - Durchführung des Vorhabens - Verfahren der Streichung des Zuschusses - Nichtigkeitsklage

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

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EuGH, 18.10.2002 - C-232/02 P

Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Aussetzung des Vollzugs

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 11.09.2002 - T-13/99

Übertragung der Antibiotikaresistenz vom Tier auf den Menschen - Richtlinie 70/ 524/ EWG - Verordnung über den Widerruf der Zulassung eines Zusatzstoffs in der Tierernährung - Zulässigkeit - Artikel 11 der Richtlinie 70/ 524/ EWG - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Vorsorgegrundsatz - Risikobewertung und -management - Anhörung eines wissenschaftlichen Ausschusses - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Berechtigtes Vertrauen - Begründungspflicht - Eigentumsrecht - Ermessensmissbrauch

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Pfizer trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

3. Die Asociación nacional de productores de ganado porcino, die Asociación española de criadores de vacuno de carne, die Fédération européenne de la santé animale und die Fédération européenne des fabricants d'adjuvants pour la nutrition animale tragen ihre eigenen Kosten und die dem Rat durch ihre Streithilfe im Verfahren zur Hauptsache und im Verfahren der einstweiligen Anordnung entstandenen Kosten.

4. Die Asociación española de productores de huevos und die Pig Veterinary Society tragen ihre eigenen Kosten und die dem Rat durch ihre Streithilfeanträge entstandenen Kosten.

5. Die Kommission, das Königreich Dänemark, das Königreich Schweden, die Republik Finnland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten im Verfahren zur Hauptsache und im Verfahren der einstweiligen Anordnung.

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EuG, 08.08.2002 - T-155/02

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verordnung (EG) Nr. 560/ 2002 - Zulässigkeit der Klage

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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EuG, 28.02.2002 - T-18/97

Wettbewerb - Linienkonferenzen - Vereinbarung über die Festsetzung der Preise für den Landtransport im Rahmen des multimodalen Transports - Verordnung Nr. 1017/ 68 - Anmeldung - Schutz vor Geldbußen - Zulässigkeit

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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EuG, 26.02.2002 - T-17/00

Handlung des Parlaments - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Immunität der Mitglieder des Parlaments - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Untersuchungsbefugnis

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten im Hauptverfahren und im Verfahren der einstweiligen Anordnung.

3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

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EuG, 20.12.2001 - T-213/01

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Einsicht in Unterlagen - Zulässigkeit - Dringlichkeit - Interessenabwägung

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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EuG, 06.12.2001 - T-44/98

Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker - Versagung von Einfuhrlizenzen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Beschluss 97/ 803/ EG - Irreversibilität der erzielten Ergebnisse - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit - Verordnung (EG) Nr. 2553/ 97

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission einschließlich der Kosten der Verfahren der einstweiligen Anordnung.

3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

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