Rechtsprechung zu Art. 242 EG
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EuG, 06.12.2001 - T-43/98

Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluss 97/ 803/ EG - Einfuhr von Zucker - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - Irreversibilität erzielter Ergebnisse - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 24.10.2001 - C-186/01

Vorläufiger Rechtsschutz - Vorabentscheidungsverfahren - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird als unzulässig zurückgewiesen.

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EuG, 02.10.2001 - T-222/99

Nichtigkeitsklage - Handlung des Europäischen Parlaments betreffend eine Bestimmung seiner Geschäftsordnung - Erklärung über die Bildung einer Fraktion gemäß Artikel 29 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments - Zulässigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit - Gleichbehandlung - Wahrung der Grundrechte - Demokratieprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Vereinigungsfreiheit - Vertrauensschutz - Parlamentarische Traditionen der Mitgliedstaaten - Verletzung wesentlicher Formvorschriften - Verfahrensmissbrauch

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EuG, 15.03.2001 - T-73/98

1. Die Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 1997, gegen die Gewährung von Beihilfen durch die Bundesrepublik Deutschland an die Chemische Werke Piesteritz GmbH keine Einwände zu erheben, wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin im Hauptverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

Staatliche Beihilfen - Nichteröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) - Ernsthafte Schwierigkeiten

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EuG, 07.02.2001 - T-38/99

Nichtigkeitsklage - Entscheidung 98/ 653/ EG der Kommission - Durch das Auftreten der spongiformen Rinderenzephalopathie in Portugal begründete Maßnahmen - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Zulässigkeit

1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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EuG, 09.01.2001 - T-149/00

Nichtigkeitsklage - Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.

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EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG) - Parallelverfahren vor nationalen Gerichten und Gemeinschaftsgerichten

Nimmt ein nationales Gericht zu einer Vereinbarung oder einer Verhaltensweise Stellung, deren Vereinbarkeit mit den Artikeln 85 Absatz 1 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG und 82 EG) bereits Gegenstand einer Entscheidung der Kommission ist, so darf es keine Entscheidung erlassen, die der Entscheidung der Kommission zuwiderläuft, selbst wenn Letztere im Widerspruch zu der Entscheidung eines erstinstanzlichen nationalen Gerichts steht. Hat der Adressat der Entscheidung der Kommission in der in Artikel 173 Absatz 5 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG) vorgesehenen Frist eine Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung erhoben, so muss das nationale Gericht prüfen, ob es das Verfahren aussetzen soll, um eine endgültige Entscheidung über diese Nichtigkeitsklage abzuwarten oder um dem Gerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage vorzulegen.

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EuG, 12.12.2000 - T-128/98

Wettbewerb - Luftverkehr - Betrieb von Flughäfen - Anwendbare Verordnung - Verordnung Nr. 17 und Verordnung (EWG) Nr. 3975/ 87 - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Diskriminierende Abgaben

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission sowie der Streithelferin Alfa Flight Services.

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EuG, 12.12.2000 - T-11/00

Beamte - Entfernung aus dem Dienst - Nichtdurchführung eines Nichtigkeitsurteils - Artikel 233 EG - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Immaterieller Schaden - Schadensersatz

1. Die Europäische Investitionsbank wird verurteilt, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 25 000 EUR als Ersatz seines immateriellen Schadens zu zahlen.

2. Die Europäische Investitionsbank trägt die Kosten des Verfahrens in der Hauptsache.

3. Die Europäische Investitionsbank hat an die Kasse des Gerichts einen Betrag in Höhe von 3 000 EUR oder einen anderen niedrigeren Betrag zuzahlen, den der Kläger als Kosten des Verfahrens in der Hauptsache belegt.

4. Was das Verfahren der einstweiligen Anordnung angeht, tragen die Parteien jeweils ihre eigenen Kosten.

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EuG, 31.10.2000 - T-85/00

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Fenproporex" enthalten - Richtlinie 75/ 319/ EWG - Dringlichkeit - Interessenabwägung

1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazindol, Mefenorex, Norpseudoephedrin, Phenmetrazin, Phendimetrazin und Propylhexedrin enthalten (K [2000] 608), ausgesetzt.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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