Rechtsprechung zu Art. 242 EG
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EuG, 19.10.2000 - T-141/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Amfepramon" enthalten - Richtlinie 75/ 319/ EWG - Dringlichkeit - Interessenabwägung
1. In Bezug auf die Antragstellerin wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (K [2000] 453), ausgesetzt.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 12.10.2000 - C-300/00 P
Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fangquoten für Sardellen - Zulässigkeit
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Streithilfeanträge werden für erledigt erklärt.
3. Die Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa, die Federación de Cofradías de Pescadores de Vizcaya, die Federación de Cofradías de Pescadores de Cantabria und die 59 weiteren Rechtsmittelführer, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, tragen die Kosten dieses Verfahrens.
4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Comunidad Autónoma del País Vasco, Nicolás Martínez Rey y Nancy Benilde Vázquez Regueiro CB, Porvenir IV SL und Hnos. Deza SL tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 02.08.2000 - T-189/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/ 2000 - Fumus boni iuris
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Der Beschluß vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-189/ 00 R wird aufgehoben.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 10.07.2000 - T-54/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Quote, die Portugal für den Fang von Sardellen in Gewässern unter der Hoheit Frankreichs zugeteilt wurde - Streithilfe - Zulässigkeit
1. Die Kommission wird in der Rechtssache T-54/ 00 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Antragsgegners zugelassen.
2. Der Antrag der Comunidad Autónoma del País Vasco auf Zulassung als Streithelferin in der Rechtssache T-54/ 00 R wird zurückgewiesen.
3. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 28.06.2000 - T-74/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff. Amfepramon" enthalten - Richtlinie 75/ 319/ EWG - Dringlichkeit - Interessenabwägung
1. In bezug auf die Antragstellerin wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (K [2000] 453), ausgesetzt.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 07.04.2000 - T-326/99
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels - Zulässigkeit - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 28.03.2000 - T-251/97
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Antrag auf Erteilung zusätzlicher Einfuhrbescheinigungen - Artikel 30 der Verordnung (EWG) Nr. 404/ 93 - Nichtigkeitsklage
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
3. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 24.02.2000 - T-145/98
TACIS-Programm - Ausschreibung - Fehler im Ausschreibungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Zulässigkeit
1. Der Antrag, der Kommission aufzugeben, die Klägerin mit der Durchführung des Projekts FD RUS 9603 zu beauftragen, wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Im übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 17.02.2000 - T-183/97
"Nichtigkeitsklage - Gemeinschaftspolitik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung - Programm MAST III - Entscheidung zur Festlegung der Aktionsvorschläge, die von einem gemeinschaftlichen Beitrag profitieren können - Ausschluß eines Vorschlags von der Gemeinschaftsfinanzierung - Rechtsschutzinteresse - Erledigung der Hauptsache"
1. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 18.11.1999 - C-329/99 P
Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Berücksichtigung des den Streithelfern entstandenen Schadens
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Pfizer Animal Health SA trägt ihre eigenen Kosten.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Königreich Dänemark, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, die Fédération européenne de la santé animale und die Fédération européenne des fabricants d'adjuvants pour la nutrition animale sowie Hedwig Kerckhove und Paul Lambert tragen ihre eigenen Kosten.
