Rechtsprechung zu Art. 249 EG
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EuGH, 29.04.2004 - C-194/01

"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 75/ 442/ EWG - Abfallbegriff - Europäischer Abfallkatalog - Richtlinie 91/ 689/ EWG - Verzeichnis gefährlicher Abfälle"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/ Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - Grenzen - Nationales Verfahren, das die 'sofortige und tatsächliche Vollstreckung' im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/ 1999 ermöglicht - Nationales Verfahren, das die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen vorsieht, die gegen Zahlungsbescheide der nationalen Behörden eingelegt werden"

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 249 Absatz 4 EG und den Artikeln 2 und 3 der Entscheidung 2002/ 14/ EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/ Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe verstoßen, dass sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die in dieser Entscheidung angeführten Beihilfen vom Beihilfeempfänger zurückzufordern.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 21.09.2005 - T-306/01

"Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Jus cogens - Gerichtliche Nachprüfung - Nichtigkeitsklage"

1. Die Anträge, die Verordnung (EG) Nr. 467/ 2001 des Rates vom 6. März 2001 über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 337/ 2000 und die Verordnung (EG) Nr. 2199/ 2001 der Kommission vom 12. November 2001 zur vierten Änderung der Verordnung Nr. 467/ 2001 für nichtig zu erklären, werden für erledigt erklärt.

2. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen die Verordnung (EG) Nr. 881/ 2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 467/ 2001 gerichtet ist.

3. Die Kläger tragen außer ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und die der Kommission bis zum 10. Juli 2002 entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

4. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Kommission - diese für die Zeit ab 10. Juli 2002 - tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 25.03.2004 - C-118/02

"Verordnungen (EG) Nrn. 603/ 95 und 785/ 95 - Trockenfutter - Beihilferegelung - Von den Verarbeitungsunternehmen zu erfüllende Bedingungen - Durch eine nationale Regelung gestellte zusätzliche Anforderungen"

Die Verordnung (EG) Nr. 603/ 95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter und die Verordnung (EG) Nr. 785/ 95 der Kommission vom 6. April 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung Nr. 603/ 95 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die besondere Anforderungen an zu verarbeitendes Grün- oder Frischfutter in Bezug auf die Art der Lieferung, den Feuchtigkeitsgehalt, den Verarbeitungszeitraum und die maximale Entfernung zwischen Anbau- und Verarbeitungsort stellt.

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EuGH, 06.12.2007 - C-516/06 P

"Rechtsmittel - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission - Geldbuße - Vollstreckung - Verordnung (EWG) Nr. 2988/ 74 - Verjährung - Beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit"

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2006, Ferriere Nord/ Kommission (T-153/ 04), wird aufgehoben.

2. Die Klage der Ferriere Nord SpA auf Nichtigerklärung der mit Schreiben vom 5. Februar 2004 und Fax vom 13. April 2004 bekannt gegebenen Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den noch ausstehenden Betrag der mit der Entscheidung 89/ 515/ EWG der Kommission vom 2. August 1989 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (Sache IV/ 31. 553 - Betonstahlmatten) gegen die Ferriere Nord SpA verhängten Geldbuße ist unzulässig.

3. Die Ferriere Nord SpA trägt die Kosten beider Rechtszüge.

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EuG, 07.11.2007 - T-374/04

"Umwelt - Richtlinie 2003/ 87/ EG - System für den Handel mit Zertifikaten für Treibhausgasemissionen - Nationaler Zuteilungsplan Deutschlands für Emissionszertifikate - Maßnahmen zur nachträglichen Anpassung der Zahl der für Anlagen zugeteilten Zertifikate - Ablehnende Entscheidung der Kommission - Gleichbehandlung -Begründungspflicht"

1. Art. 1 der Entscheidung K (2004) 2515/ 2 endg. der Kommission vom 7. Juli 2004 über den nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen, der von der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie 2003/ 87/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/ 61/ EG des Rates übermittelt wurde, wird für nichtig erklärt.

2. Art. 2 Buchst. a bis c der genannten Entscheidung wird für nichtig erklärt, soweit damit der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben wird, die dort erfassten nachträglichen Anpassungen abzuschaffen und die Abschaffung der Kommission mitzuteilen.

3. Die Kommission trägt die Kosten.

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EuG, 27.09.2006 - T-153/04

"Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 EG - Vollstreckungsbefugnisse der Kommission - Verjährung - Artikel 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2988/ 74 - Zulässigkeit"

1. Die mit Schreiben vom 5. Februar 2004 und Fax vom 13. April 2004 bekannt gegebenen Entscheidungen der Kommission über den noch ausstehenden Betrag der mit der Entscheidung 89/ 515/ EWG der Kommission vom 2. August 1989 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (Sache IV/ 31. 553 - Betonstahlmatten) gegen die Klägerin verhängten Geldbuße werden für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin.

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EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/ 104/ EG - Arbeitszeitgestaltung - Artikel 17 Absatz 1 - Abweichung - Artikel 3 und 5 - Recht auf tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten"

1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 17 Absatz 1, 3 und 5 der Richtlinie 93/ 104/ EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der durch die Richtlinie 2000/ 34/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 geänderten Fassung verstoßen, dass es die in der genannten Bestimmung vorgesehene Abweichung auf Arbeitnehmer anwendet, deren Arbeitszeit teilweise nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von dem Arbeitnehmer selbst festgelegt werden kann, und nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts der Arbeitnehmer auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten erlassen hat.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 1013/ 97 - Beihilfen zugunsten staatseigener Werften - Entscheidung 2000/ 131/ EG der Kommission, mit der die Rückzahlung angeordnet wurde - Nichtdurchführung

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 2 und 3 der Entscheidung 2000/ 131/ EG der Kommission vom 26. Oktober 1999 über die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten der staatseigenen Werften, mit der diese Beihilfe für rechtswidrig und daher mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden ist, verstoßen, dass es nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um dieser Entscheidung nachzukommen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

Vertragsverletzung - Von der Bundesrepublik Deutschland durchgeführte Maßnahme zugunsten der Westdeutschen Landesbank Girozentrale (WestLB) - Übernahme der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen (WfA) durch die WestLB - Dadurch bewirkte Erhöhung der Eigenmittel der WestLB - Entgelt für das Land als einziger Anteilseigner der WfA - Entscheidung 2000/ 392/ EG der Kommission - Verpflichtung zur Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe - Versäumnis

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 249 EG und Artikel 3 der Entscheidung 2000/ 392/ EG der Kommission vom 8. Juli 1999 über eine von der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Westdeutschen Landesbank Girozentrale (WestLB) durchgeführte Maßnahme verstoßen, dass sie dieser Entscheidung nicht nachgekommen ist.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

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