Rechtsprechung zu Art. 298 EG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
von
1
EuG, 30.09.2003 - T-26/01
Artikel 296 EG und 298 EG - Staatliche Beihilfe für ein Rüstungsgüterunternehmen - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.
