Rechtsprechung zu Art. 310 EG
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BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für die Monate Januar bis August 1999, Dezember 1999 sowie September 2001 bis Januar 2002 iHv. insgesamt 82. 978, 14 Euro. Darüber hinaus verlangt die Klägerin von der Beklagten für ...

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EuGH, 30.03.2006 - T-367/03

"Schadensersatzklage - Internationale Abkommen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei - Finanzielle Ausgleichsbeihilfen"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Mindestbeiträgen zur Urlaubskasse für die Monate April 1999 bis Februar 2000 sowie April bis August 2000 in rechnerisch unstreitiger Höhe von insgesamt 42. 336, 96 Euro.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten über die von ihm in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer Auskunft zu erteilen und Beiträge zu leisten.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin seit dem 1. Januar 1999 verpflichtet ist, an dem Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

1. § 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

2. Die Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe verstößt nicht gegen Art 3 Abs. 1 GG.

3. Das Revisionsgericht kann eine Widerklage als zugelassen behandeln, wenn das Berufungsgericht den Begriff Sachdienlichkeit verkannt hat.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

§ 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Republik Polen haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

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EuGH, 30.01.2001 - C-36/98

Rechtsgrundlage - Umwelt - Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau - Artikel 130s Absätze 1 und 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 175 Absätze 1 und 2 EG) - Begriff. Bewirtschaftung der Wasserressourcen'

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Französische Republik, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

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